Amberg: Fortbilden – und dabei Steuern sparen?!

Eine neue Sprache lernen! Nicht wenige haben sich genau das für das neue Jahr vorgenommen. Und wer das will, für den gibt es nahezu überall Angebote: In Sprachenschulen oder auch bei der Volkshochschule. Und manchmal kann bei solch einem Kurs neben der neuen Fähigkeit sogar noch etwas herausspringen: Eine Steuerersparnis.

Denn einige Fortbildungskosten können – sofern es keine Erstausbildung ist – als Werbungskosten abgesetzt werden. Darunter fallen etwa die Kosten für die Kursgebühr, etwaige Übernachtungskosten, Fahrtkosten, sowie der Verpflegungsmehraufwand.

Doch bevor Sie sich jetzt vielleicht zu früh freuen: Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um Fortbildungen absetzen zu können, das zeigen wir Ihnen hier im OTV-Steuertipp. (nh)

 

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