
Amberg: Lockerungen ab Donnerstag
Bei stabiler Inzidenz unter 100 öffnet die Außengastro in Amberg am kommenden Samstag. Auch Kultur und Indoorsport sind dann erlaubt. Die nächtliche Ausgangsbeschränkung ist ab Donnerstag aufgehoben.
Am vergangenen Freitag, 7. Mai, lag die Zahl der 7-Tage-Inzidenz bei den Covid19-Infektionen in der Stadt Amberg mit 92,2 erstmals unter dem Schwellenwert von 100. Auch an den vier Folgetagen wurde diese Marke nicht mehr überschritten, so dass – vorausgesetzt, die Werte bleiben konstant – noch im Laufe dieser Woche verschiedene Änderungen wirksam werden könnten. Dabei muss allerdings zwischen Regeln mit einer festen Bindung an den Inzidenzwert sowie Maßnahmen, die nur mit Zustimmung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege umgesetzt werden dürfen, unterschieden werden.
So ist in Bezug auf Lockerungen für die Gastronomie, die Kultur und den Sport keine automatische Öffnung möglich. Vielmehr hat die Stadt Amberg dafür eine entsprechende Genehmigung des Gesundheitsministeriums einzuholen. Dieses hat dazu mitgeteilt, dass es diese Genehmigung nur erteilen wird, wenn die Inzidenz insgesamt acht Tage in Folge unter 100 liegt. Erst wenn auch am achten Tag die Inzidenz von 100 weiter unterschritten wird, wird die Lage als stabil anerkannt.
In diesem Fall ist aktuell davon auszugehen, dass die Außengastronomie ab Samstag, 15. Mai 2021, bis 22 Uhr öffnen kann. Dasselbe gilt für kulturelle Angebote wie Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos und Sport, wobei im Innenbereich nur kontaktfreier Sport sowie unter freiem Himmel auch Kontaktsport erlaubt ist, sofern alle Teilnehmer über einen Testnachweis entsprechend den Vorgaben wie beispielsweise für die Öffnung der Außengastronomie verfügen.
Außerdem treten bei den fest an die 7-Tage-Inzidenz gekoppelten Regelungen bereits ab dem übernächsten darauffolgenden Tag und damit ab Donnerstag, 13. Mai 2021, folgende Änderungen in Kraft:
- Die nächtliche Ausgangssperre wird aufgehoben.
- Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum und im privaten Bereich ist mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie eines weiteren Hausstands erlaubt, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird. Kinder unter 14 Jahren sowie vollständig geimpfte und genesene Personen bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht.
- Ladengeschäften ist die Öffnung für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum ohne Test gestattet.
- Körpernahe Dienstleistungen sind mit Terminbuchung ebenfalls wieder zulässig. Ein Negativtest muss – auch bei Friseuren – nicht mehr vorgelegt werden.
- In den Schulen findet an allen Schularten Präsenz- oder Wechselunterricht statt.
- Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder können öffnen, sofern die Betreuung in festen Gruppen erfolgt.
- Instrumental- und Gesangsunterricht darf nur als Einzelunterricht in Präsenzform erteilt werden. Hierbei ist ein Mindestabstand von zwei Metern sowie eine Maskenpflicht zu beachten.
- Museen, Ausstellungen und ähnliche Kulturstätten können öffnen. Besucher müssen jedoch vorab einen Termin buchen. Auch hier gilt die Pflicht zur Einhaltung des Mindestabstandes, FFP2-Maskenpflicht, Kontaktdatenerhebung sowie das Vorhandensein eines ausgearbeiteten Schutz- und Hygienekonzeptes.
Die mit Allgemeinverfügung vom 7. Mai verlängerte Benennung der belebten Plätze im Bereich der „Einkaufsmeile“ und in der Marienstraße, für die Maskenpflicht und Alkoholkonsumverbot gelten, gilt unverändert bis 23. Mai 2021. Die Stadt Amberg weist in diesem Zusammenhang jedoch explizit darauf hin, dass Nutzer von Fahrrädern und Elektrokleinstfahrzeugen von der Maskenpflicht ausgenommen sind.
(vl)