
Amberg: Urteil im Prozess "Bereiterklären zum Totschlag"
2 Jahre 8 Monate und Einweisung in einer Entziehungsanstalt– so lautet das Urteil gegen einen 37-jährigen Schwandorfer. Die Strafe erhielt er wegen „Entziehung Minderjähriger“ und weil er gegen Auflagen verstoßen hat, die er nach Beendigung seines letzten Gefängnisaufenthaltes auferlegt bekommen hatte.
Der Hauptvorwurf des Bereiterklärens zum Totschlag ist damit fallen gelassen worden. Der Angeklagte war im Mai vergangenen Jahres in Chatkontakt mit einem 12-jährigen Mädchen aus Baden-Baden. Dieses hatte damals Suizidgedanken und der Angeklagte versprach, ihr dabei zu helfen. Wir berichteten.
In der Urteilsbegründung verneinte das Gericht heute diesen Punkt und sah nur sexuelle Motive. Diese seien der alleinige Grund, warum er das Mädchen nach Teublitz im Landkreis Schwandorf gelockt hatte. Dass er die Hand des Mädchens in die Nähe seines Geschlechtsteils auf seinen Oberschenkel gelegt hatte, habe nur zur Vorbereitung zu einem Sexualdelikt gehört.
Der Vertreter der Nebenklage Mike Thümmler zeigte sich nach dem Urteil enttäuscht. Mit der Familie des Mädchens wolle er die weitere Vorgehensweise noch besprechen. Verteidiger Dr. Georg Karl ist froh, dass der Hauptanklagepunkt fallen gelassen wurde. Der Vorwurf, sein Mandant habe dem Mädchen beim Selbstmord helfen wollen, sei auf Sand gebaut gewesen, so Karl gegenüber OTV.
Noch ein wichtiger Hinweis: Sollten Ihre Gedanken darum kreisen, sich das Leben zu nehmen: Bei der bundesweit-einheitlichen Telefonnummer der Telefonseelsorge finden Sie Hilfe. Und zwar unter der 0800/ 111 0 111.
(tb)