Der Weidener Flutkanalprozess geht in die Verlängerung. Ursprünglich war für heute das Urteil vorgesehen, doch am heutigen elften Tag hat Landgerichtspräsident Gerhard Heindl als Vorsitzender Richter fünf weitere Verhandlungstage angesetzt. Denn die Beweisaufnahme ist noch nicht abgeschlossen. Heute ging es um ein Video von der Todesnacht.
Angeklagt sind zwei Männer und eine Frau im Alter zwischen 22 und 25 Jahre wegen Totschlags durch Unterlassen. Oberstaatsanwalt Bernhard Voit wirft ihnen vor keine Hilfe geleistet zu haben, als ihr 21-jähriger Freund aus Sulzbach-Rosenberg im September 2020 in den Weidener Flutkanal gestürzt und schließlich ertrunken ist. Die Verteidigung widerspricht. Die drei Freunde seien der festen Überzeugung gewesen, ihr betrunkener und berauschter Freund Moritz könne sich aus eigenen Kräften aus dem Wasser befreien. Zudem sei Hilfe gar nicht mehr möglich gewesen.
Heute ging es um ein Video, das den 21-jährigen Sulzbach-Rosenberger wenige Minuten vor dem todbringenden Sturz in den Flutkanal zeigt. Er liegt am Ufer am Boden. Er hebt kraftlos den Kopf und senkt ihn wieder. Seine Haare sind nass. Er ruft den Namen seiner Begleiterin und sagt: „Mir gehts nicht gut!“
Die drei Freunde unternahmen daraufhin nichts. In dem Video mit den nassen Haaren sieht die Verteidigung allerdings den Beweis, dass der 21-Jährige durchaus in der Lage gewesen sei, selbst aus dem Wasser zu kommen. Er habe es ja offensichtlich schon einmal geschafft. Nebenklägervertreter Rechtsanwalt Rouven Colbatz widerspricht. Die nassen Haare könnten eine andere Ursache haben und selbst wenn, dann sei das irrelevant für den Tatvorwurf.
Der Prozess wird am 30. Juli fortgesetzt. Nach aktueller Planung könnte am 20. August das Urteil verkündet werden.
(gb)