Seit gestern gilt in Bayern die 2G-Regelung im Einzelhandel. Der Zugang ist damit nur noch für Geimpfte und Genesene möglich. Darauf hat das Bayerische Gesundheitsministerium am Morgen in München hingewiesen. Das Bayerische Kabinett hatte den entsprechenden Beschluss bereits am vergangenen Freitag gefasst, nun wird er umgesetzt.
Für Bürger, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, müssen das mit dem Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Zeugnisses im Original, das den vollständigen Namen und das Geburtsdatum enthält, nachweisen. Dann bleibt ihnen der Zugang mit einem negativen Testnachweis weiterhin möglich. Auch Kinder unter 12 Jahren und drei Monaten erhalten nach wie vor Zugang zu den Geschäften.
Generell ausgenommen von der 2G-Regelung sind Geschäfte des täglichen Bedarfs.
Zum täglichen Bedarf gehören in Anlehnung an den Katalog der Bundesnotbremse insbesondere:
Zudem bleibt es im Handel überall bei der FFP2-Maskenpflicht und dem Abstandsgebot. So müssen die Betreiber sicherstellen, dass grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kunden eingehalten werden kann. Daher gilt: Nicht mehr als ein Kunde pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche. In Hotspots mit einer Inzidenz über 1.000 bleibt es bei einem Kunden pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche.
Für Mitarbeiter des Handels gilt weiterhin die 3G-Regelung. Sie müssen also entweder geimpft, genesen oder negativ getestet sein.
(vl)