Pullover, Hemden, Sportklamotten – Dinge, die wir täglich tragen und brauchen. Aber auch Dinge, die von der bayerischen Staatsregierung nicht für den täglichen Bedarf eingestuft werden. Und damit gilt in Geschäften, die hauptsächlich solche Artikel verkaufen, die 2G-Regelung. Diese Läden dürfen also nur noch Menschen betreten, die vollständigen Corona-Impfschutz nachweisen können oder aber vom Virus genesen sind. Geschäftsinhaber sind wenig begeistert.
Viele Bereiche sind von der 2G-Regelung ausgenommen, dazu zählen:
=> Lebensmittelhandel und Getränkemärkte
=> Reformhäuser
=> Babyfachmärkte
=> Tierbedarf- und Futtermittelmärkte
=> Apotheken und Sanitätshäuser
=> Drogerien
=> Optiker und Hörakustiker
=> Tankstellen
=> Buch- und Zeitschriftenhandlungen
=> Bau- und Gartenmärkte
=> Großhandel
Dazu kommen zum Beispiel auch noch Schuh- und Blumengeschäfte. Warum für diese die 2G-Regelung nicht gilt, für andere Geschäfte aber schon, können sich nicht alle erklären.
Der Einzelhandel sieht sich als Bauernopfer. Denn Geschäfte, wie Intersport Lange oder Engelhardt und Walter in Amberg, seien nachweislich keine Pandemietreiber.
Der Zeitpunkt dieser 2G-Regelung ist ungünstig. Laut dem Handelsverband Deutschland ist der Dezember dank des Weihnachtsgeschäfts der umsatzstärkste Monat im Einzelhandel. Fast 20 Prozent des Jahresumsatzes wird alleine in diesem Monat gemacht. Die zu erwartenden Einbußen sind also groß.
Immerhin: Laut unseren Interviewpartnern akzeptieren die Kunden die Regelungen und verhalten sich vorbildlich.
(mz)