In Bayern werden die Maßnahmen verschärft: Ab morgen gilt flächendeckend 2G – plus Maske. Für Gäste von Restaurants, Hotels und Veranstaltungen gilt die 2G-Regel. Darauf hatte sich die Koalition bereits Ende der vergangenen Woche geeinigt. Gestern ergänzte Ministerpräsident Markus Söder dann den Zusatz: es bestehe Maskenpflicht – auch bei 2G, wo vorher auf Masken verzichtet wurde.
In Diskotheken und Clubs gelte 2G plus. Damit wird ein Schnelltest zusätzlich notwendig. Der Grund für die Verschärfungen: Die weiter steigenden Coronazahlen.
Ministerpräsident Markus Söder erläuterte in der heutigen Pressekonferenz zum Haushalt 2022 die geänderten Punkte in der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zum 16. November:
- Verpflichtendes 2G gilt in der Ampelstufe rot künftig auch in der Gastronomie und in der Beherbergung. Bei körpernahen Dienstleistungen gilt weiterhin 3G plus.
- Wo 3G plus oder 2G verpflichtend ist, gilt künftig die Maskenpflicht (bei Gastronomie: Nur zum Platz), außer das Abstandsgebot wird eingehalten.
- Damit gilt die Maske in der gelben und roten Stufe auch in Diskotheken, Clubs und vergleichbaren Freizeiteinrichtungen, außer Betreiber und Veranstalter wählen 2G plus und verlangen zusätzlich einen Schnelltest.
- In der gelben und roten Stufe der Krankenhausampel müssen nicht geimpfte oder nicht genesene Beschäftigte in Alten- und Pflegeheimen daher mindestens zweimal wöchentlich einen negativen PCR-Test oder arbeitstäglich einen negativen Schnelltest vorlegen. Besucher in Alten- und Pflegeheimen sowie in Krankenhäusern müssen bei jedem Besuch einen negativen Schnelltest vorweisen.
- Generell gilt, dass Tests ein Sicherheitsplus auch für Geimpfte bieten. Angesichts des wieder kostenfreien Testangebots werden alle Bürgerinnen und Bürger einschließlich Geimpfte aufgefordert, etwa insbesondere zum Schutz vulnerabler Gruppen, dieses Angebot anzunehmen.
- In den Kitas werden zukünftig dreimal wöchentlich Testangebote gemacht und in der roten Stufe wieder feste Gruppen eingerichtet.
Pressemitteilung Bayerische Staatskanzlei
(vl)