Hemden, Hosen oder andere Kleidungsstücke in Geschäften zu kaufen, ist für Menschen, die nicht am Coronavirus genesen sind oder vollständigen Impfschutz vorweisen können, jetzt in Bayern wieder möglich. Die Anfang Dezember eingeführte 2G-Regelung für den Einzelhandel gilt nämlich nicht für Bekleidungsgeschäfte – das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gestern entschieden. Sehr zur Freude von Modeläden in unserer Region.
Begründet wird die Entscheidung damit, dass die Bedeutung von Kleidung für die Allgemeinheit nicht hinter die von Schuhen, Büchern, Schnittblumen und Gartengeräten stehe – die ebenfalls von der 2G-Regel befreit sind. Der Bedarf an Kleidung könne täglich eintreten. Trotz des gestrigen Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und obwohl die Liste der Ausnahmen wächst, will die Bayerische Staatsregierung grundsätzlich an der 2G-Regelung festhalten.
Schon vor Weihnachten wurden auch Spielzeuggeschäfte von der 2G-Regel befreit.
(mz)