„Erhebliche Erleichterungen“ für Veranstalter – so nannte Staatskanzleichef Florian Herrmann die neuen Lockerungen in der Coronapandemie. In seiner Sitzung am Montag hat das Kabinett eine freiwillige 2G- oder 3G-plus-Regel beschlossen, die ab heute gelten soll.
Das bedeutet: Entweder Geimpfte und Genesene oder Geimpfte, Genesene und Getestete bekommen Zugang zur Veranstaltung. Dabei reicht ein Antigenschnelltest allerdings nicht mehr aus, es muss sich um einen negativen PCR-Test handeln – genau wie beim Disco-Besuch. Damit entfallen dann neben der Maskenpflicht und dem Abstandsgebot auch die Alkoholverbote oder die Personenobergrenzen.
Eine Ausnahme wird es für Schüler geben: Da sie sehr engmaschig – bis zu dreimal wöchentlich – getestet werden.
Die Regeln seien keine strengen Vorgaben. Jeder Veranstalter könne sich selbst dafür oder dagegen entscheiden. Entscheidet er sich dafür, müsse er „strenges Zutrittsregime“ organisieren, so Herrmann. Dabei müsse der Einlass kontrolliert, die Identität des Gastes festgestellt und überprüft werden, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Halte sich ein Veranstalter nicht an diese Auflage, drohe ihm ein Bußgeld von 5.000 Euro. Teilnehmer, die gegen die 2G- oder 3G-plus-Regel verstoßen, müssten bis zu 250 Euro zahlen, hieß es bei der Pressekonferenz.
2G oder 3G plus wird in allen Bereichen möglich, in denen aktuell die 3G-Regel gilt – also für Sportstätten, Theater, Kinos, Museen, Tagungen und Kongresse, Musikschulen, Bibliotheken.
(vl)