Am heutigen 3. Verhandlungstag hat die angeklagte Frau die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. Diese geht nach wie vor von einem banden- und gewerbsmäßigen Betrug in einer Immobilienangelegenheit aus, die sie zusammen mit ihrem Mann begangen haben soll. Sie sollen rund 21.000 Anleger um insgesamt mehrere Millionen Euro gebracht haben.
Es sei alles korrekt nach den gesetzlichen Vorgaben und auch unter Einbeziehung eines Rechtsanwalts und weiteren Beratern verlaufen. Die Buchhaltung sei akribisch gewesen und bei den Beitrittserklärungen beispielsweise sei nichts verschleiert worden. Auch anderen Wohnungsbaugenossenschaften und Banken würden so verfahren, wie es die WohnSachWerte eG getan habe.
Die Angeklagte äußerte sich auch hinsichtlich des nicht erfolgten Erwerbs von Immobilien, wie es die Satzung vorsah. Erst nach 18 Monaten der Beitragszahlungen hätten Rücklagen gebildet werden können, um im Anschluss Immobilien zu erwerben. Für das Jahr 2021 sei sogar eine Ausschüttung an die Anleger in Höhe von 2,5 Prozent beschlossen worden. Wegen der dann erfolgten Ermittlungen sei es dazu allerdings nicht mehr gekommen.
Es dürfte spannend werden, wie die Kammer die Aussagen der angeklagten Frau bewertet. Sie muss jetzt erst einmal den Antrag des Verteidigers Jörg Meyer bewerten. Dieser will, dass die Hauptverhandlung ausgesetzt wird. Die ausgelesenen Daten sollten erst neu bewertet und die noch nicht ausgelesenen Daten überhaupt erst bewertet werden. Nur so könnten korrekte Zahlen zustande kommen.
(tb)