Der Inzidenzwert von 35 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen wurde gemäß den vom Robert-Koch-Institut veröffentlichten Zahlen, am 27.09.2021 den dritten Tag in Folge überschritten. Gemäß § 3 Abs. 6 der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BayIfSMV) gilt damit ab Mittwoch, 29.09.2021, die sog. „3G-Regelung“( Geimpft, genesen, getestet).
Die Regelung findet bis auf Weiteres Anwendung und betrifft den Zugang zu öffentlichen und privaten Veranstaltungen bis 1.000 Personen in nichtprivaten Räumlichkeiten, Sportstätten, Fitnessstudios, Kulturbereich, Gastronomie, Beherbergungswesen, den Hochschulen, Tagungen, Kongressen, Bibliotheken und Archiven, zu außerschulischen Bildungsangeboten sowie Musikschulen, Fahrschulen, der Erwachsenenbildung, außerdem zu Freizeiteinrichtungen einschließlich Bädern, Thermen, Saunen, Solarien, Führungen, Freizeitparks, Indoorspielplätzen, Spielhallen und -banken, Wettannahmestellen, dem touristischen Bahn- und Reisebusverkehr und infektiologisch vergleichbaren Bereichen, Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist und die keine medizinischen, therapeutischen oder pflegerischen Leistungen sind.
Die ausführliche Bekanntmachung ist hier nachzulesen.
(PM Stadt Weiden)