Im Landkreis Neustadt an der Waldnaab wurde der Inzidenzwert von 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten. Aktuell liegt die Inzidenz bei 64,5 (Stand: 02.10.2021).
Damit treten gemäß § 3 Abs. 1, Abs. 6 der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BayIfSMV) ab Montag, den 04.10.2021 um 00:00 Uhr die damit verbundenen Beschränkungen in Kraft: Die 3G-Regel gilt ab sofort. Das Landratsamt Neustadt an der Waldnaab hat dies im Amtsblatt Nr. 36 vom 02.10.2021 entsprechend bekannt gemacht.
Darüber hinaus informiert das Landratsamt auch direkt auf der Startseite unter www.neustadt.de über die neuen Regelungen.
(vl)