Im Landkreis Tirschenreuth wurde der Inzidenzwert von 35 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten. Damit gelten ab morgen inzidenzabhängige Einschränkungen.
Ab Dienstag, 26. Oktober 2021, um 00:00 Uhr gelten im Landkreis Tirschenreuth inzidenzabhängige Einschränkungen, weil der Landkreis die Grenze von 35 Neuinfektionen innerhalb der vergangenen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten. Damit tritt die sogenannte 3G-Regel in Kraft. Diese besagt, dass nur diejenigen Zugang zu bestimmten geschlossenen Räumen haben, die geimpft, genesen oder getestet sind. Die Anbieter, Veranstalter und Betreiber sind verpflichtet, die jeweiligen Impf-, Genesenen- oder Testnachweise zu überprüfen.
Die Einzelheiten sind im heutigen Amtsblatt des Landkreises Tirschenreuth einsehbar.
Unterschreitet der Landkreis Tirschenreuth an drei aufeinanderfolgenden Tagen (Tag 1 – 3) die 7-Tages-Inzidenz von 35 wieder, erfolgt eine erneute Bekanntmachung des Landkreises Tirschenreuth. Die Einschränkungen treten dann am übernächsten darauf folgenden Tag (Tag 5) wieder außer Kraft.
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(vl)