Im Rahmen der Coronahilfsmaßnahmen hat die Regierung der Oberpfalz rund 34.300 Anträge auf Soforthilfe bearbeitet. Davon wurden rund 23.000 bewilligt und fast 181 Millionen Euro wurden ausbezahlt. Jetzt stehe laut Informationen der Regierung der Oberpfalz eine detaillierte Nachprüfung der Anträge an. Bereits seit Ende Mai ist es nicht mehr möglich einen Antrag auf Soforthilfe zu stellen. „Für die Regierung der Oberpfalz ging es in den ersten Wochen des Lockdowns selbstverständlich primär darum, Firmen, die in Corona-bedingte Notlagen geraten sind, schnellstmöglich finanziell zu unterstützen und sie vor einer eventuellen Insolvenz zu bewahren“, betonte Regierungspräsident Axel Bartelt.
Wie bereits zu Beginn des Programms angekündigt, ist inzwischen ein mehrköpfiges Team mit der systematischen und sorgfältigen Überprüfung der damals gestellten Anträge beschäftigt. Davon wird ein fünfköpfiges Team in den nächsten Wochen für die stichprobenartige Überprüfung der breiten Masse aller bewilligten Anträge zuständig sein. Den Anfang macht derzeit die detaillierte Überprüfung von 69 Antragstellern, deren rund 150 eingereichte Anträge Auffälligkeiten aufwiesen und daher nun auf der Basis von nachgereichten, konkreten Zahlen, Fakten und Belegen einer detaillierten Kontrolle unterzogen werden. Mit 24 Anträgen, die im März gestellt wurden, befindet sich bereits ein gutes Drittel der auffälligen Anträge in Bearbeitung. Die weiteren Anträge, die im April und Mai gestellt wurden, werden umgehend überprüft, sobald der für den jeweiligen Antragsteller nachzuweisende, dreimonatige Liquiditätsengpass abgelaufen ist.
Zudem erhielt die Regierung der Oberpfalz vom Wirtschaftsministerium eine Liste mit über 500 Auszahlungsfällen zur Überprüfung möglicher Unregelmäßigkeiten. Darunter fallen beispielsweise Mehrfachanträge vom selben Antragsteller, insbesondere aber auch Auszahlungen an dieselbe IBAN, Falschangaben zu Mitarbeiterzahlen sowie, in Einzelfällen, auch systembedingte Doppelauszahlungen. Durch eine bayernweite Systemumstellung konnte nicht ausgeschlossen werden, dass bei Antragstellern, die ihren Antrag sowohl schriftlich als auch online eingereicht haben, Doppelauszahlungen getätigt worden sind.
Erfreulich sei in diesem Zusammenhang die hohe Zahl an freiwilligen Rückzahlern. Dabei handelt es sich laut der Regierung der Oberpfalz um Unternehmen, die Rückzahlungen der Soforthilfe von sich aus getätigt haben, da sie bei nochmaliger eigener Prüfung zu der Ansicht gekommen sind, die Förderung stehe ihnen nicht oder nicht in der von ihnen beantragten Höhe zu, weil die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie für sie doch nicht so gravierend waren, wie zunächst befürchtet. Insgesamt wurden bereits 6,6 Millionen Euro in 760 Zahlfällen an die Bayerische Staatsoberkasse zurücküberwiesen.
(awa)
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