„Auch Wasser wird zum edlen Tropfen, mischt man es mit Malz und Hopfen. Prost“, so ein beliebter Trinkspruch über das Bier. In Deutschland ist das Getränk zudem durch das Reinheitsgebot geschützt. Dadurch sollten althergebrachte Handwerksriten erhalten bleiben und der Verkauf von minderwertigem Bier unterbunden werden. In Kraft getreten ist das Gebot heute vor 508 Jahren in Ingolstadt. Im Gegensatz zu heute gab es in der ersten Auflage der Vorschrift nur drei Zutaten: Gerste, Hopfen und Wasser. Erst im 19. Jahrhundert wurde das Zutatengebot noch um die Zutat Hefe erweitert. Daran hat sich auch heute nichts weiter verändert.
Gebraut mit viel handwerklichem Geschick
In der Regel wird das heutige Bier industriell hergestellt. Zu den wenigen Ausnahmen zählen die Kommunbrauhäuser bei uns in der nördlichen Oberpfalz und die Brauerei Molter in Irchenrieth. Alle 5 verschiedenen Biersorten der seit 2020 wieder existenten Brauerei werden dort vom Braumeister Arne Luchner ohne viele technische Hilfsmittel gebraut. Passt es auch, dass die meisten Maschinen noch aus dem Königreich Bayern stammen? Dadurch ist jeder Sud auf seine Weise einzigartig. Jetzt erst einmal Anstoßen auf den 508. Jahrestag des bayerischen Reinheitsgebotes. Und auf die Zukunft des bayerischen Grundnahrungsmittels.
(bs)