Die Regelungen seien sehr umfangreich und beinhalten sowohl ein Testkonzept für sämtliche Bereiche als auch Zutrittsregelungen für alle Gruppen, erklärt Vorstand Manfred Wendl. Das Klinikum setze das Konzept von Beginn an konsequent um. Auf Basis des neuen Infektionsschutzgesetzes hat das Klinikum dieses nun überarbeitet:
Patienten:
Alle stationären Patienten – unabhängig ihres Impfstatus – werden nach wie vor bei Aufnahme mittels eines PCR-Tests getestet. Während des Aufenthaltes werden ebenfalls regelmäßige Testungen durchgeführt.
Bei den ambulanten Patienten ist ein negativer Testnachweis bei Untersuchungen und Behandlungen mit erhöhtem Infektionsrisiko erforderlich. Die Entscheidung darüber trifft im Einzelfall der behandelnde Arzt.
Besucher:
Für alle Besucher gilt die 2G-Plus-Regelung. Zutritt haben nur Geimpfte oder Genesene mit einem zusätzlichen negativen Test. Das Klinikum bittet diesen Test bereits vorab durch eine offizielle Teststelle bescheinigen zu lassen. Zwar bietet das Klinikum ab Mittwoch, den 1. Dezember, auch Testungen für Besucher vor Ort an, allerdings kann es hier zu erheblichen Wartezeiten kommen. Zudem gilt der im Klinikum durchgeführte Test ausschließlich für Besuche. Der Nachweis ist daher nur hausintern gültig.
Um einen Test vor Ort zu bekommen, müssen sich Besucher direkt am Tag des Besuchs an der Information melden. Ein Test ist täglich in der Zeit von 13.00 bis 14.00 Uhr in der Teststelle in der Cafeteria des Klinikums möglich.
Begleitpersonen:
Begleitpersonen stationärer oder ambulanter Patienten sind grundsätzlich nur zugelassen, wenn eine medizinische Indikation dafür vorliegt. Diese wird durch den behandelnden Arzt bescheinigt. Sind Begleitpersonen zulässig gilt für diese ebenfalls die 2G-Plus-Regelung. Für die Bereiche der Kinderklinik sowie der Frauenklinik gelten Ausnahmen.
Kinderklinik:
Im Falle von akuten, nicht planbaren Untersuchungen des Kindes darf ein Elternteil ohne Testung begleiten, das Tragen einer FFP2-Maske ist verpflichtend. Bei planbaren Untersuchungen benötigt der begleitende Elternteil einen negativen Testnachweis. Im Bereich der Kinderklinik gilt für alle planbaren Untersuchungstermine von Kindern die 3G-Regel für die begleitenden Eltern. Ein Elternteil darf hier begleiten.
Geburtsbegleitung:
Wie bereits berichtet gilt für ungeimpfte Väter eine Übergangsregelung. Bis zum 17. Januar sind ungeimpfte Väter bei der Geburt zugelassen, dies gilt auch im Falle eines Kaiserschnitts. In jedem Fall muss bei der Geburtsbegleitung ein negativer Testnachweis erfolgen. Bei einem geplanten Kaiserschnitt muss ein negativer PCR-Test des Vaters vorliegen. Bei einem ungeplanten Kaiserschnitt darf der Vater ebenfalls bei der Geburt mit einem negativen Schnelltest dabei sein. Ab dem 17. Januar 2022 ist eine Begleitung in den Kreißsaal nur noch für geimpfte oder genesene Väter mit zusätzlichem Test möglich.
Besuche auf Station sind ab sofort für ungeimpfte Väter nicht mehr möglich.
Für die Mitarbeiter/innen werden die gesetzlichen Regelungen umgesetzt.
Wir bitten um Verständnis für diese Restriktionen. Wir berücksichtigen damit die aktuellen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes. Gleichzeitig müssen wir auch immer das Wohl und die Sicherheit unserer Patienten und unserer Mitarbeiter im Blick behalten. Alle unsere Mitarbeiter leisten gerade großartige Arbeit. Notfälle werden selbstverständlich nach wie vor und zu jeder Zeit im Klinikum behandelt.
Manfred Wendl, Vorstand Klinikum St. Marien Amberg
Die genauen Regelungen sind auch auf der Homepage des Klinikums www.klinikum-amberg.de zu finden.