Do, 22.12.2022 , 13:22 Uhr

Oberpfalz

620 illegale Feuerwerkskörper sichergestellt

Fahnder der Bundespolizei in Waidhaus und Waldsassen haben insgesamt 620 erlaubnispflichtige und verbotene Feuerwerkskörper sichergestellt. Die Beamten fanden die pyrotechnischen Gegenstände in verschiedenen Fahrzeugen.

Das neue Jahr steht vor der Tür. Das merken die Fahnder der Bundespolizei in Waidhaus vor allem an der Vielzahl von Knallern, Böllern und Raketen die sie täglich sicherstellen. Die Feuerwerkskörper werden an grenznahen Märkten in Tschechien erworben und bedürfen in Deutschland einer Erlaubnis zum Erwerb, Einfuhr und Anwendung.

Beamte der Bundespolizei stellten gestern bei einem 55-Jährigen 250 verschiedene Böller und Knaller sicher. Im Bereich rund um Waidhaus war ein 20-Jähriger Spitzenreiter: Insgesamt 170 Stück erlaubnispflichtiger Feuerwerkskörper konnten die Bundespolizeifahnder sicherstellen.

Die Einfuhr erlaubnispflichtiger Pyrotechnik stellt eine Straftat nach dem Sprengstoffgesetz dar. Die Bundespolizei stellt in allen Fällen Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz.
Anfallende Kosten für die Lagerung und Vernichtung der Pyrotechnik trägt in allen Fällen der Betroffene selbst.

Die Bundespolizeiinspektion Waidhaus warnt vor unzulässigen Feuerwerkskörpern:

In Deutschland sind nur Feuerwerkskörper erlaubt, die durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugelassen wurden. Diese verfügen über ein entsprechendes Zulassungszeichen (z. B. CE-Kennzeichnung, vierstellige Registriernummer) und Gebrauchshinweise in deutscher Sprache. Bei Feuerwerk ohne dieses Prüfzeichen können mangelhafte Verarbeitung und die Verwendung von Industriesprengstoff selbst bei korrekter Anwendung zu schwersten Verletzungen führen. Zerfetzte und abgetrennte Finger und Hände sind dabei keine Seltenheit. Nicht zugelassene Feuerwerkskörper sind empfindlich gegen Reibung, statische Aufladung und Erschütterungen. Der Gesetzgeber hat aus diesem Grund die Einfuhr nicht zugelassener Feuerwerkskörper unter Strafe gestellt. Die Bundespolizei leitet bei entsprechenden Feststellungen Strafverfahren ein.

(Bildquelle: Bundespolizei)

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