Der Inzidenzwert von 35 Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen ist heute den dritten Tag in Folge überschritten worden. Gemäß § 3 Abs. 6 der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BayIfSMV) gilt damit ab Mittwoch, 6.10.2021, die 3G-Regelung.
Die Regelung findet bis auf Weiteres Anwendung und betrifft den Zugang zu öffentlichen und privaten Veranstaltungen bis 1.000 Menschen in nichtprivaten Räumlichkeiten, Sportstätten, Fitnessstudios, Kulturbereich, Gastronomie, Beherbergungswesen, den Hochschulen, Tagungen, Kongressen, Bibliotheken und Archiven, zu außerschulischen Bildungsangeboten sowie Musikschulen, Fahrschulen und der Erwachsenenbildung. Alle betroffenen Bereiche und die ausführliche Bekanntmachung ist hier nachzulesen.
(vl)