+++ Entwarnung +++
Das Abkochgebot für Trinkwasser im Stadtgebiet Tirschenreuth und verschiedene Ortsteile, das am 15.09.2022 wegen mikrobiologischer Belastung (Keime) im Trinkwasser vorsorglich ausgesprochen wurde, ist mit sofortiger Wirkung (22.09.2022) durch das Gesundheitsamt Tirschenreuth vollständig aufgehoben.
Das Trinkwasser entspricht im gesamten Versorgungsgebiet wieder vollständig den Anforderungen der Trinkwasserverordnung. Ein Abkochen des Wassers ist ab sofort nicht mehr erforderlich. Das Trinkwasser kann wieder uneingeschränkt benutzt werden. Dies wurde mit einer Vielzahl mikrobiologischer Kontrolluntersuchungen abgesichert und bestätigt.
Die Stadtwerke Tirschenreuth entschuldigen sich bei allen Einwohnern der Stadt Tirschenreuth, die von dem Abkochgebot betroffen waren, für die entstandenen Einschränkungen in dieser Zeit und bedanken sich für das Verständnis.
Pressemitteilung Stadt Tirschenreuth
+++ Meldung zur Abkochverordnung vom 15.09.2022 +++
Im Rahmen von Überprüfungen des Trinkwassers wurden in der öffentlichen Wasserversorgung an Pro-benentnahmepunkten mikrobiologische Belastungen (Keime) festgestellt. Das Wasser entspricht damit nicht mehr den Anforderungen der Trinkwasserverordnung. Ursache war eine technische Störung während eines Starkregenereignisses.
Das Gesundheitsamt Tirschenreuth ordnet deshalb aus Vorsorgegründen für folgende Ortsteile der Stadt Tirschenreuth
- Stadtgebiet Tirschenreuth
- Hohenwald
- Sägmühle
- Ziegelhütte
- Rothenbürg
- Mooslohe
- Höfen
- Großklenau
- Kleinklenau
- Haid
- Lengenfeld
- Lohnsitz
- Pilmersreuth an der Straße
- Zeitlweid
- Gebhardtshöhe
- Ziegelhütte bei Frauenreuth
- Pilmersreuth am Wald Haidhof
ab sofort ein Abkochgebot bis zum Vorliegen von bakteriologisch einwandfreien Trinkwasserbefunden an. Abkochen heißt: Das Wasser muss einmal sprudelnd aufgekocht werden.
Alle übrigen nicht genannten Ortsteile von Tirschenreuth sind nicht betroffen.
Vorsorglich soll ausschließlich abgekochtes Leitungswasser oder Mineralwasser für folgende Nutzungen verwendet werden:
- Wasser zum Trinken, zur Zubereitung von Getränken, zur Zubereitung von Nahrung insbesondere für Säuglinge, älteren und kranken Personen, zum Abwaschen von Salaten Gemüse und Obst, zum Zähneputzen und zur Mundpflege
- Wasser zur Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß mit Lebensmittel in Berührung kommen
Leitungswasser kann dagegen ohne Vorbehandlung für folgende Zwecke verwendet werden:
- Baden und Duschen
- Reinigungstätigkeiten im Haushalt
- Benutzung der Toilettenspülung etc.
Es wurden bereits Maßnahmen eingeleitet und es werden weitere Beprobungen durchgeführt.
Sobald das Abkochen des Wassers nicht mehr erforderlich ist, wird dies von den Stadtwerken Tirschen-reuth umgehend bekannt gegeben. Über den Stand der Dinge wird auch auf der Homepage der Stadt-werke Tirschenreuth www.stadtwerke-tir.de und der Stadt Tirschenreuth www.stadt-tirschenreuth.de informiert.
Wir bitten Sie Verwandte, Freunde, Bekannte, Kollegen und Nachbarn über die Abkochanordnung zu informieren, die wir vielleicht nicht über Meldungen im Fernsehen, Radio, Tageszeitung, Internet oder sozialen Netzwerken erreichen können.
Pressemitteilung Stadtwerke Tirschenreuth
(vl)