In den Häusern der Kliniken Nordoberpfalz entfällt ab sofort die Registrierung beim Betreten der Einrichtungen. Die Testpflicht bleibt jedoch als Voraussetzung zum Betreten erhalten. Anstelle einer FFP2-Maske ist nun auch eine medizinische Maske ausreichend. Um den Mindestabstand in den Krankenzimmern zu gewährleisten, ist die Besucheranzahl pro Patient auf eine Person beschränkt.
Diese Regeln gelten auch im Klinikum St. Marien in Amberg, dem St. Anna Krankenhaus in Sulzbach-Rosenberg und der St. Johannes Klinik in Auerbach.
In Schwandorf gilt zusätzlich die 1-1-1-1-Regel: Ein Patient darf einmal am Tag für eine Stunde von einem Angehörigen besucht werden.
(vl)