Will die AfD den Kernbestand des deutschen Grundgesetzes beseitigen oder zumindest beeinträchtigen? Diese Frage beschäftigt unter anderem den Verfassungsschutz. Denn der Verfassungsschutz beobachtet nun auch in Bayern die Partei als Ganzes und stuft sie als Verdachtsfall ein.
Zuvor hatte das bereits das Bundesamt für Verfassungsschutz und einzelne Länderbehörden getan. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Peter Boehringer aus dem Wahlkreis Amberg-Neumarkt sieht darin den Versuch, die Partei schwächen zu wollen.
Rechtsextremistische Tendenzen?
Eine Analyse des Deutschen Instituts für Menschenrechte hatte im Vorjahr bereits die AfD als rechtsextremistisch eingeordnet. Zum Beispiel hat die Partei in ihrem Bundestagswahlprogramm 2017 den Zuzug und die bloße Präsenz von Muslimen in Deutschland als gefährlich eingestuft. Die AfD verwende den Begriff „Volk“ auch nicht wie im Grundgesetz vorgesehen für alle deutschen Einwohner, sondern für Einwohner, die ursprünglich aus Deutschland kommen.
Dadurch dass die gesamte Partei in Bayern nun vom Verfassungsschutz beobachtet wird, können Telefonate überwacht und V-Leute eingeschleust werden.
Der Landesverband der AfD hat fast 4.500 Mitglieder. Die Landtagsabgeordneten sind von der Beobachtung ausgenommen, da die vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Anforderungen dafür nicht erfüllt sind. Morgen soll Bayerns Innenminister Joachim Herrmann mehr zum Thema AfD und Verfassungsschutz sagen.
(mz)