Die Stadt Amberg überschreitet den Grenzwert von 35 Neuinfektionenvon pro 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen. Die Stadt erlässt eine Allgemeinverfügung. Auch im Landkreis Tirschenreuth ist der Frühwarnwert überschritten.
In der Stadt Amberg liegt der 7-Tage-Inzidenzwert heute bei 40,3. Damit ist der Warnwert von 35 überschritten. Da der Auslöser des Infektionsgeschehens mehrere Familien sind, die sich im privaten Umfeld getroffen hatten, und damit ein diffuses Infektionsgeschehen vorliegt, erlässt die Stadt Amberg eine Allgemeinverfügung: Diese beschränkt ab sofort die Teilnehmerzahl von privaten Feiern im öffentlichen oder angemieteten Raum auf bis zu 50 Gäste. Es wird außerdem dringlich empfohlen, in privaten Räumen nicht mit mehr als 25 Gästen zu feiern.
Mit diesen Neuinfektionen kommt die Stadt Amberg aktuell auf eine Gesamtzahl von 147 Fällen und damit sieben infizierten Personen mehr als noch am Tag zuvor. 16 Menschen haben eine aktive Coronainfektion.
Im Landkreis Tirschenreuth wurde der Frühwarnwert gestern ebenfalls überschritten: Der 7-Tage-Inzidenzwert liegt hier bei 37,26.
Es lässt sich derzeit noch nicht abschätzen, ob die Fallzahlen der letzten Tage nur ein vorübergehender Höhepunkt sind oder ob sich die Situation weiter verschärfen wird. Die Koordinierungsgruppe Corona am Landratsamt hat die Situation im Blick und ist auf weitere Fallzahlen und die damit evtl. verbundenen Maßnahmen vorbereitet.
Roland Grillmeier, Landrat Tirschenreuth
Bei den für die 7-Tage-Inzidenz zu berücksichtigten aktuellen 27 Fällen handelt es sich bei 20 Fällen um bereits unter Quarantäne stehende Kontakt-1-Personen zu infizierten Fällen. Diese 20 Fälle befanden sich zum Testzeitpunkt bereits unter Quarantäne und das Gesundheitsamt hat die Infektionsketten im Blick.
Im Landkreis Tirschenreuth haben sich damit 1.240 Menschen mit dem Virus infiziert. Davon gelten 1.064 als wieder genesen.
„Ich appelliere aufgrund dieser Entwicklung nochmals dringend an alle Bürgerinnen und Bürger, die Kontakte einzuschränken und sich genau zu überlegen, welche Treffen aktuell wirklich notwendig sind. Halten Sie bitte die AHA-Regel (Abstand – Hygiene – Alltagsmaske) ein“, so Landrat Grillmeier. In einer Allgemeinverfügung wird folgendermaßen auf die Infektionsentwicklung reagiert:
Nach ausführlicher Diskussion wurde heute durch das Landratsamt Tirschenreuth aufgrund der aktuellen Situatuation beschlossen, ab 10.10.2020 bis vorerst einschließlich 17.10.2020 eine solche Allgemeinverfügung für den Landkreis Tirschenreuth in Kraft zu setzen.
In dieser Allgemeinverfügung wird geregelt, dass für private Veranstaltungen (z. B. Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstage, Vereinssitzungen) in öffentlichen oder angemieteten Räumen eine Teilnahmebegrenzung von maximal 50 Personen gilt. Weiter wird dringend empfohlen, in privaten Räumen keine Feierlichkeiten mit mehr als 25 Teilnehmern durchzuführen.
Verstöße gegen diese Allgemeinverfügung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 25.000 € geahndet werden kann.
Pressemitteilung: Landratsamt Tirschenreuth
Die vollständige Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landkreises Tirschenreuth einsehbar
(vl)