Der Inzidenzwert in der Stadt Amberg unterschreitet den Wert von 100 Infizierten pro 100.000 Einwohner seit sieben Tagen. Damit kann die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben werden, Präsenzunterricht für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 und Abschlussklassen an Schulen ist möglich, Tagesbetreuung für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige und berufliche Aus- und Fortbildung dürfen angeboten werden sowie Fahrschulen dürfen öffnen.
Mit der Unterschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 100 entfällt ab Samstag, 20. Februar 2021, 0 Uhr, die nächtliche Ausgangssperre. Sobald die 7-Tage-Inzidenz von 100 Infizierten pro 100.000 Einwohner in der Stadt Amberg erneut überschritten wird, tritt die nächtliche Ausgangssperre, nach Bekanntgabe im Amtsblatt der Stadt Amberg, wieder in Kraft. Die allgemeine Ausgangsbeschränkung, dass das Verlassen der Wohnung nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt ist, bleibt davon unberührt.
Für folgende Schulen bzw. Jahrgangsstufen oder Schulklassen findet ab Montag, 22. Februar 2021, Präsenzunterricht unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern in den Unterrichtsräumen statt: Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Grundschulen und der Förderzentren einschließlich der Schulvorbereitenden Einrichtungen sowie an weiteren Jahrgangsstufen der Förderzentren mit verschiedenen Förderschwerpunkten und weiteren Förderbedarf, an den Schulen für Kranke in Abstimmung mit den Kliniken und in den Abschlussklassen der übrigen Schulen. Kann die Einhaltung des Mindestabstands nicht durchgehend und zuverlässig gewährleistet werden, wird in den Wechselunterricht übergegangen.
Ab Montag ist zudem der Betrieb von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen unter den Voraussetzungen zulässig, dass die jeweiligen Träger ein Schutz- und Hygienekonzept auf der Grundlage eines ihnen von den Staatsministerien für Familie, Arbeit und Soziales und für Gesundheit und Pflege zur Verfügung gestellten Rahmenhygieneplans ausgearbeitet haben. Dabei sind einrichtungsspezifische Anforderungen und die Umstände vor Ort zu berücksichtigen. Die Betreuung muss in festen Gruppen erfolgen.
Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Fahrschulen dürfen ebenfalls ab dem 22. Februar in Präsenzform stattfinden, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Ausgenommen davon sind die Erwachsenenbildung, vergleichbare Angebote sowie sonstige außerschulische Bildungsangebote, z.B. Musikschulen.
Sobald die 7-Tage-Inzidenz von 100 Infizierten pro 100.000 Einwohner in der Stadt Amberg erneut überschritten wird, wird dies im Amtsblatt der Stadt Amberg bekanntgegeben. Dies hat dann zur Folge, dass Schulen in den Distanzunterricht wechseln müssen. Ausgenommen sind Abiturienten (Abschlussprüfungen in 2021) sowie Schüler beruflicher Schulen, bei denen zeitnah Abschlussprüfungen stattfinden. Tagesbetreuungsangebote für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige müssen schließen. Angebote für berufliche Aus- und Fortbildung, außerschulische Bildung, Musikschulen, Fahrschulen sind in Präsenzform nicht mehr zulässig.
(vl)