Mit Beschluss vom 06. Juni 2019 hat die 1. Strafkammer des Landgerichts Bayreuth als Schwurgericht das Hauptverfahren im Fall der getöteten Sophia L. eröffnet. Zugleich hat der Vorsitzende der 1. Strafkammer insgesamt 12 Hauptverhandlungstermine im Zeitraum vom 23. Juli 2019 bis zum 18. September 2019 anberaumt.
Die Staatsanwaltschaft Bayreuth legt dem im Jahr 1977 geborenen marokkanischen Angeklagten in der Anklageschrift vom 12. Februar 2019 zur Last, die 28-jährige Studentin Sophia L., die am 14. Juni 2018 per Anhalter von Leipzig in Richtung Nürnberg trampen wollte und hierzu an einer Tankstelle im sächsischen Schkeuditz in den Lastkraftwagen des Angeklagten eingestiegen war, zu einem nicht genau feststellbaren Zeitpunkt nach dem 14. Juni 2018 um 19:55 Uhr angegriffen, in seine Gewalt gebracht und sie sodann getötet zu haben, um zuvor begangene Straftaten zu verdecken. Die Leiche von Sophia L. wurde eine Woche später im Norden Spaniens aufgefunden.
Der in Spanien festgenommene und sich derzeit in Untersuchungshaft befindliche Angeklagte räumt den ihm von der Staatsanwaltschaft Bayreuth zur Last gelegten Sachverhalt nicht ein, sondern behauptet, Sophia L. im Rahmen einer Auseinandersetzung getötet zu haben.
Insgesamt 17 Zeugen werden zur Vernehmung geladen. Ferner wirken zwei Sachverständige der Fachrichtungen forensische Psychiatrie und Rechtsmedizin sowie ein Brandsachverständiger des LKA München an der Hauptverhandlung mit. Vom Verlauf der Beweisaufnahme hängt ab, ob bis zum 18. September 2019 ein Urteil ergehen kann.
(Pressemitteilung Landgericht Bayreuth)