Besuche im Klinikum St. Marien Amberg sind ab Montag, den 3. Mai, wieder möglich.
„Wir sehen die große Belastung sowohl für unsere Patienten als auch für die Angehörigen durch die fehlenden Besuche. Aufgrund der sinkenden Zahl der Patienten mit einer Covid-Infektion bei uns im Klinikum haben wir uns deshalb dazu entschieden, Besuche wieder zuzulassen und damit wieder einen Schritt in Richtung Lockerung zu gehen. Für den Genesungsprozess kann der Besuch der Angehörigen eine wertvolle Unterstützung sein“, so Vorstand Manfred Wendl.
Aktuell werden im Klinikum 21 Patienten mit einer Covid-Infektion behandelt, sieben davon intensivmedizinisch.
Die dritte Welle ist noch nicht überstanden und daher müssen wir das Infektionsrisiko zum Schutz von uns allen weiter genau im Auge behalten. Wir appellieren deshalb an alle, sich während des gesamten Aufenthalts an die weiterhin geltenden Schutzmaßnahmen zu halten. Wir behalten es uns vor, die Besuchsregeln wieder zu verschärfen, sollte es zur Einhaltung der Infektionsschutzregeln erforderlich sein und die Zahlen wieder steigen. Gemeinsam und mit Ihrer Unterstützung sind wir aber guter Dinge, dass wir das schaffen.
Manfred Wendl, Vorstand Klinikum St. Marien Amberg
Dementsprechend sind das Tragen von FFP2-Masken sowie die Einhaltung des Mindestabstands für alle Besucher während des gesamten Besuches auch in den Patientenzimmern verpflichtend.
Möglich sind Besuche ab Montag für eine Person je Patient für eine Stunde am Tag im Zeitraum von 13:00 bis 18:00 Uhr. Der Besucher darf wechseln und ist nicht auf eine feste Kontaktperson beschränkt. Das Klinikum bittet aber, sich auf den engen Familienkreis zu beschränken. Besuche bei Patienten mit einer bestätigten Corona-Infektion sind nicht möglich.
Voraussetzung für einen Besuch im Klinikum ist ein negativer Corona-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. „Ein Schnelltest, der selbst durchgeführt wird, kann nicht anerkannt werden. Bitte nutzen Sie die Möglichkeiten in den umliegenden Apotheken, im Testzentrum oder bei Ihrem Hausarzt. Wer zweifach geimpft ist und bei dem die zweite Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt, darf Patienten ebenfalls besuchen. Der Nachweis kann über eine ärztliche Bescheinigung oder das Impfbuch erfolgen. Wir setzen hier die Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung um, dass Geimpfte negativ Getesteten gleichzusetzen sind“, erklärt Wendl. „Das Ausfüllen der Eigenerklärung ist weiterhin erforderlich. Diese Erklärung kann von unserer Homepage geladen werden. Wenn Sie diese ausgefüllt mitbringen, können die Kontrollen am Eingang beschleunigt werden. Bitte kommen Sie nicht, wenn Sie Krankheitssymptome aufweisen.“
Für werdende Mütter und Väter sind folgende Hinweise zu beachten:
Für die Kinderklinik, Palliativstation und die Sterbebegleitung gelten über die oben genannten Besuchsmöglichkeiten, weitere Sonderregelungen und Ausnahmen. Detailliert sind diese inklusive der Regelungen für die Testpflicht in den einzelnen Bereichen ebenfalls auf der Startseite der Homepage zu finden und können jederzeit dort nachgelesen werden.
(vl)