Gerade in der Wirtschaft machen sich die Auswirkungen des Shutdowns bemerkbar. Doch nicht nur große Unternehmen sind von Umsatzeinbußen und Kurzarbeit betroffen. Gerade für Selbständige, die aufgrund der aktuellen Maßnahmen ihrer Beschäftigung nicht mehr nachkommen können, ist die derzeitige Situation existenzbedrohend.
Während bereits diverse Rettungsschirme und Fonds seitens des Freistaats angekündigt wurden, fühlen sich Angehörige der Kosmetikbranche allerdings alleingelassen. Denn sie dürfen – anders als beispielsweise Friseure und Fußpflege-Salons – nicht zum 4. Mai wieder ihren Betrieb aufnehmen. Ein möglicher Arbeitsbeginn sei bis auf weiteres auf unbestimmte Zeit verschoben.
Für die Kosmetikerinnen sei es unverständlich, warum sie anders behandelt werden, als Friseure oder Fußpfleger. Gerade die Ungewissheit macht ihnen zu schaffen. Auf den direkten Kundenkontakt seien sie angewiesen. Alternative Konzepte wie derzeit in der Gastronomie seien in dieser Branche nicht möglich. Denn sie können nicht liefern oder online Kurse anbieten. Sie hoffen darauf, dass der Freistaat auch für sie die Öffnung noch auf den 4. Mai legt, damit sie wieder in einen geregelten Alltag starten können.
(awa)