Die Stadt Amberg macht darauf aufmerksam, dass die Gaststättenerlaubnisse aufgrund der Coronapandemie per Allgemeinverfügung bis zum 31. August 2022 verlängert worden sind.
Mit der Verlängerung der Gaststättenerlaubnis hat die Stadt Amberg auf die Tatsache reagiert, dass viele Gastronomiebetriebe seit längerer Zeit geschlossen sind und einige von ihnen bereits seit 16. März 2020 nicht mehr öffnen konnten.
Üblicherweise droht dem Erlaubnisinhaber in diesem Fall nach Ablauf eines Jahres das Erlöschen seiner Gaststättenerlaubnis – es sei denn, dass die Frist aus einem wichtigen Grund verlängert werden kann. Aufgrund der coronabedingten Schließungen kann jedoch ein solch wichtiger Grund angenommen werden, handelt es sich dabei doch um eine hoheitliche Maßnahme, an der die Betroffenen selbst keine Schuld tragen, berichtet die Stadt Amberg in einer Pressemitteilung.
Entsprechend der Allgemeinverfügung müssen die Amberger Gastwirte daher keinen gesonderten Antrag mehr für eine Fristverlängerung stellen. Dieser wird erst wieder zum 31. August 2022 erforderlich.
(vl)