Seit heute sollte man sie tragen – die FFP2-Maske. Ab kommenden Montag gilt dann die FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV und im Einzelhandel. Für Mitarbeiter im Einzelhandel gilt diese Regel aber nicht. Das hat der Bayerische Handelsverband mit der Regierung verhandelt.
Der Grund: Die FFP2-Maske gilt als Atemschutzgerät und sollte maximal 75 bis 120 Minuten getragen werden. Danach müsse eine Pause eingelegt werden. In der Praxis sei das im Einzelhandel nicht möglich, erklärt Markus Schiml, Geschäftsleitung vom Edeka Schiml Hirschau. Seinen Mitarbeitern ist damit jetzt freigestellt, ob sie eine FFP2-Maske oder eine Alltagsmaske während der Arbeitszeit tragen wollen. Im Supermarkt in Hirschau kontrollieren die Mitarbeiter, ob die richtige Maske getragen wird. Securities werde es nicht geben, erklärt Schiml.
Am Busbahnhof in Amberg trug heute bereits die Mehrheit an Gästen eine FFP2-Maske, zur Freude von Alexander Stahl, Geschäftsführer des ZNAS-Kundenbüros. Er weißt darauf hin, dass neben den FFP2-Masken auch die N95- und KN95-Maske erlaubt ist. Kinder zwischen sechs und 14 Jahren sind von dieser Pflicht befreit. Kontrolliert wird durch das Ordnungsamt und der hiesigen Polizei. Menschen, die künftig keine FFP2-Maske tragen, für die wird ein Bußgeld von bis zu 250 Euro fällig.
Ob es künftig noch schärfere Maßnahmen geben wird – das wird sich morgen beim vorgezogenen Corona-Gipfel der Ministerpräsidenten mit Kanzlerin Angela Merkel entscheiden. Nach ersten Informationen plant Kanzlerin Merkel eine nächste Lockdown-Verschärfung. Nach Informationen von Business Insider befürworte das Kanzleramt eine bundesweite Ausgangssperre. Genaue Details wird es aber erst morgen geben. Wir halten Sie dabei natürlich am Laufenden.
(sh)