Seit dieser Woche gilt die Mundschutzpflicht in Geschäften und dem ÖPNV in Bayern. Diese Regelung hält auch das Klinikum St. Marien in Amberg als sehr wichtig, stehe doch der Schutz der Patienten und Mitarbeiter vor einer Covid-19-Infektion an oberster Stelle. Deshalb tragen bereits seit mehreren Wochen alle Mitarbeiter des Klinikums einen Mund-Nasen-Schutz. Diese Regelung gilt seit dem 20. April auch für alle, die das Klinikum im Notfall betreten müssen. Soweit möglich, sollen alle dafür ihren eigenen Mund-Nasen-Schutz mitbringen, egal ob selbst genäht oder klassisch wie aus dem medizinischen Bereich bekannt.
Das Besuchsverbot für Kliniken ist weiterhin durch die Allgemeinverfügung des Freistaates Bayern angeordnet und gilt zum Schutz vor einer Infektionsverbreitung auch weiterhin.
Seit dieser Woche sind alle stationären Patienten verpflichtet im Klinikum einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Personalisiert und zusammen mit einem Merkblatt zur Verwendung wird dieser an die Patienten verteilt. Beschriftet mit den Initialen des Patienten, soll die Verwechslungsgefahr der Masken vermieden werden.
Zukünftig werden auch alle stationären Patienten auf eie mögliche Coronainfektion getestet.
Wir haben diese Regelung beschlossen, um mögliche Infektionen frühzeitig zu erkennen und eine Verbreitung der Infektion zu verhindern. Mit der Testung aller stationären Patienten erkennen wir auch Infektionen bei symptomlosen Trägern. Auf diese Weise können wir die höchstmögliche Sicherheit für unsere Patienten und unsere Mitarbeiter bieten.
(Manfred Wendl, Vorstand Klinikum St. Marien)
(vl)