Beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln müssen in Bayern FFP2-Masken getragen werden. Zahlreiche Jobcenter–Kunden in der Stadt Amberg und dem Landkreis Amberg-Sulzbach haben sich daher jüngst gemeldet, ob es regelmäßige Maskenlieferungen geben wird oder ersatzweise Geldleistungen. Leider kursiert die Fehlinformation, dass hierauf ein Anspruch besteht.
Alle leistungsberechtigten Kunden haben am 20. bzw. 21 Januar fünf FFP2-Masken erhalten. Zusätzlich besteht für Grundsicherungsempfänger ein einmaliger Anspruch auf zehn weitere Masken. Die Krankenkassen versenden an alle Berechtigten Bestätigungsschreiben, mit denen die zehn Masken in Apotheken abgeholt werden können.
Eine Sonderzahlung im Rahmen des Sozialschutzpakets III des Bundes in Höhe von 150 Euro für alle Grundsicherungsbezieher ist derzeit in Vorbereitung. Das Geld wird nach derzeitigem Stand im Mai ausgezahlt. Ein individueller Antrag ist hierfür nicht nötig.
„Weitere Leistungen des Jobcenters für coronabedingte Ausgaben sind nicht geplant. Deshalb bitten wir unsere Kundinnen und Kunden von Anfragen und Anträgen hierzu abzusehen. Das Gerücht, dass ein Anspruch auf regelmäßige Maskenlieferungen besteht, basiert offenbar auf einem Gerichtsurteil aus Baden-Württemberg. Dort wurde einem Leistungsempfänger ein Mehrbedarf an Masken zuerkannt. Hierbei handelt es sich allerdings um eine Einzelfallentscheidung. Ein Anspruch anderer Leistungsempfänger lässt sich hieraus rechtlich nicht ableiten“, stellt Jobcenter-Geschäftsführer Manfred Tröppl klar.
(vl)