Das Klinikum St. Marien Amberg lockert ab kommenden Mittwoch seine Besuchsregelungen:
Ab Mittwoch, den 20. Mai, sind im Klinikum Amberg Besuche für eine registrierte Kontaktperson pro Patienten einmal pro Tag möglich.
Laut der Neufassung der Bayerischen Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung zählen nur die Ehepartner, die Lebenspartner, die engste Familie (Eltern, Großeltern), die Geschwister oder eine vom Patienten vorab benannte Person zu den erlaubten Besuchern. Minderjährige Patienten dürfen von beiden Eltern gemeinsam besucht werden.
Möglich ist ein Besuch im Klinikum zwischen 14.00 und 18.00 Uhr (letzter Einlass um 17.30 Uhr) für eine Dauer von maximal 60 Minuten pro Tag. Der Zugang erfolgt ausschließlich über den Haupteingang. Ein Mund-Nasen-Schutz ist für jeden verpflichtend, der das Klinikum betritt und muss während des gesamten Besuchs getragen werden. Außerdem sind innerhalb des Klinikums immer die Abstandsregelungen (>1,5 m) einzuhalten.
Patienten, die aus Pflegeheimen und Behinderteneinrichtungen in das Klinikum verlegt werden, dürfen nicht besucht werden, da für diese strenge Isolierungsmaßnahmen vorgeschrieben sind. „In besonderen Fällen sind Ausnahmen möglich. Diese Entscheidung trifft der verantwortliche Arzt der Abteilung“, erklärt Vorstand Manfred Wendl.
Um den Infektionsschutz zu gewährleisten, dürfen Patienten, bei denen eine bestätigte Covid-19-Infektion vorliegt oder bei denen ein Verdacht besteht, nicht besucht werden. Ausnahme stellt die Sterbebegleitung dar. Bei anderen isolationspflichtigen Patienten sind Besuche nur nach Genehmigung durch den verantwortlichen Arzt der Abteilung möglich.
Auf der Kinderstation sowie im Kreißsaal gelten Sonderregelungen. „Kinder auf unserer Früh- und Neugeborenen-Intensivstation dürfen von beiden Elternteilen gemeinsam besucht werden, ebenso wie auf der Kinderstation. Ein Elternteil darf als Begleitperson im Klinikum bleiben, der andere Elternteil kann die beiden dann für maximal zwei Stunden einmal täglich besuchen“, so Wendl.
Das Thema Geburt hat in den vergangenen Wochen viele Fragen aufgeworfen. Auch hier gibt es Lockerungen. Wie zuvor auch dürfen die Väter bei der Geburt dabei sein. Neu ist: Ein Besuch auf der Station ist täglich für bis zu zwei Stunden möglich. Da der Besuch allerdings nur für eine Person erlaubt ist, können Geschwister leider nicht mitkommen. Auch hier hält sich das Klinikum an die Vorgaben.
Aufgrund der rechtlichen Vorgaben und zur Sicherstellung der Nachverfolgbarkeit bei Infektionen ist es erforderlich, dass jeder Besucher bei jedem Besuch registriert wird. Der Besucher muss dafür eine Eigenerklärung mit seinem Namen und Kontaktdaten sowie den Daten des Patienten vorlegen. Ebenso werden damit auch eventuelle Krankheitssymptome abgefragt. Vorab kann diese Eigenerklärung online ausgefüllt und unterschrieben mitgebracht werden, um die Kontrolle am Haupteingang zu beschleunigen und zu vereinfachen. Das Formular liegt aber auch an der Information oder der zusätzlichen Sichtungsstelle in der Cafeteria neben dem Haupteingang aus. „Mit der Eigenerklärung prüfen wir, ob ggf. Krankheitssymptome vorliegen und sichern die Nachverfolgbarkeit der Kontakte unserer Patientinnen und Patienten. Die Erklärung muss deshalb bei jedem Besuch von neuem ausgefüllt und an der Information bzw. der Sichtungsstelle abgegeben werden. Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahme, die notwendig ist, da in jedem Krankenhaus viele Patienten mit Risikofaktoren behandelt werden, die wir bestmöglich vor Infektionen schützen müssen“, betont Klinikumsvorstand Manfred Wendl. „Wir appellieren an dieser Stelle noch einmal an die Vernunft aller. Wir haben absolutes Verständnis für alle, die ihre Lieben wiedersehen wollen. Wir bitten dennoch: reduzieren Sie ihre Besuche auch weiterhin auf das absolut notwendige Maß und bleiben Sie zuhause, wenn Sie Krankheitssymptome haben.“
Die Eigenerklärung ist ab sofort in deutscher und englischer Version auf der Startseite der Klinikumshomepage www.klinikum-amberg.de hinterlegt.
(Quelle: Pressemitteilung Klinikum St. Marien Amberg)