In der Stadt Amberg gilt weiterhin eine nächtliche Ausgangssperre. Zwischen 22 und 5 Uhr ist kein Aufenthalt außerhalb der Wohnung gestattet.
Laut Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 14. Februar 2021 gilt in der Stadt Amberg auch weiterhin eine nächtliche Ausgangssperre. Damit bleibt es untersagt, sich zwischen 22 und 5 Uhr außerhalb der Wohnung aufzuhalten. Grund ist, dass in Amberg der Wert von 100 bei der 7-Tage-Inzidenz an mindestens einem der letzten sieben Tage überschritten wurde.
Als Ausnahmen gelten lediglich ein medizinischer oder veterinärmedizinischer Notfall oder andere medizinisch unaufschiebbare Behandlungen, die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten oder unaufschiebbarer Ausbildungszwecke, die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts, die unaufschiebbare Betreuung unterstützungsbedürftiger Menschen und Minderjähriger, die Begleitung Sterbender, die Versorgung von Tieren oder ähnlich gewichtige und unabweisbare Gründe.
(vl)