12 Monate auf Bewährung, je 10.000 Euro als Hinterbliebenenschmerzensgeld und 10.000 Euro für den Hospizverein in Schwandorf – so lautet das Urteil gegen einen früheren Jäger aus dem Landkreis Schwandorf. Das Gericht sah in der Urteilsbegründung zwei schwerwiegende Pflichtverletzungen des Mannes. Zum einen sei im Feld kein Kugelfang vorhanden gewesen, zum anderen hätte er nie in Richtung B16 schießen dürfen.
Bereits am Vormittag sind am Landgericht Amberg die Plädoyers im Fall des tödlichen Jagdunfalls bei Nittenau gehalten worden. Die Staatsanwaltschaft beantragte ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung für den Angeklagten, die Verteidiger sahen die Strafe bei neun Monaten auf Bewährung angesiedelt. Verteidiger Haizmann zeigte sich denn auch nach dem Urteil zufrieden, weil die Strafe in der Nähe seines Antrags angesiedelt ist.
Mit dem heutigen Tag geht damit ein hoch emotionaler Prozess zu Ende. Die Eltern des Getöteten sind schwer gezeichnet, nehmen auch psychiatrische Hilfe in Anspruch. Sie können den Tod ihres Sohnes nicht überwinden. Der frühere Jäger ist psychisch seit dem Vorfall im vergangenen Jahr ebenfalls sehr stark angeschlagen und hat sein Hobby an den Nagel gehängt. Seinen Waffenschein hat er schon längst abgegeben.
Der tödliche Jagdunfall passierte am 12. August vergangenen Jahres bei Nittenau während einer Drückjagd in einem Maisfeld. Die Kugel des Angeklagten durchschlug damals wohl die Weichteile eines Wildschweins, flog weiter und traf den Beifahrer eines mit 100 Stundenkilometern vorbeifahrenden Autos. (tb)