2 Jahre auf Bewährung und 10.000 Euro Strafe – so lautet das Urteil gegen den Todesfahrer bei OTV. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 68-jährige Rentner am 26. November 2016 fahrlässig den Tod von 2 Senioren verursacht hatte. Er erlitt damals am Steuer einen epileptischen Anfall. Er hätte schlichtweg wegen seiner Erkrankung nicht am Steuer sitzen dürfen. Neben seiner Epilepsie leidet der Angeklagte noch zusätzlich an einer Gesichtsfeldeinschränkung. Auch deshalb wäre er fahruntauglich gewesen.
In seinem Plädoyer hatte der Staatsanwalt vorher 2 Jahre ohne Bewährung gefordert. Der Verteidiger des Angeklagte plädierte dagegen auf Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann dagegen noch Berufung oder Revision eingelegt werden. (tb)