Die Anklage lautet versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Dessen muss sich seit heute Vormittag ein 24-jähriger Mann aus Schwandorf verantworten. Er soll im November vergangenen Jahres einen Freund vorsätzlich mit einem Messer lebensgefährlich verletzt haben.
Der heutige Prozess startete mit einer Erklärung durch den Anwalt der Verteidigung. Darin ließ der Angeklagte über seinen Anwalt die grundsätzlichen äußerlichen Tatvorwürfe einräumen. Allerdings bereue er die Tat zutiefst, er wisse nicht was ihn in jener Nacht dazu bewegt hätte. Er habe sich beim Geschädigten auch bereits für seine Tat entschuldigt. Diese Entschuldigung wiederholte er heute vor Gericht erneut, als der Geschädigte als Zeuge vernommen wurde.
Der Geschädigte erklärte, dass er und der Angeklagte Freunde gewesen seien. Eines Tages soll dann der Angeklagte ihm gegenüber behauptet haben, dass er, also der Geschädigte, erzählt habe, dass der Angeklagte ein Verhältnis oder eine Freundschaft mit einem Transsexuellen pflege. Diesen Vorwurf stritt der Geschädigte damals wie heute ab. Er habe so etwas nie gesagt. Der Angeklagte soll dann gesagt haben, solle sich herausstellen, dass er wirklich schlecht über ihn gesprochen habe, dann würde es Blut zwischen den beiden geben. Dieser Satz soll ca. zwei Wochen vor der Tatnacht gefallen sein. Im Zeitraum zwischen dieser Aussage und der Tat selbst soll es dann zu einem weiteren Treffen der beiden gekommen seien, bei dem, so der Geschädigte, die Probleme zwischen beiden gelöst worden seien. Deshalb habe er auch nichts Gegenteiliges erwartet, als er dem Angeklagten und seinem Bruder in der Nacht vom 11. auf den 12. November 2019 um 02:00 Uhr morgens die Tür öffnete.
Nachdem er dem Angeklagten und seinem Bruder die Tür geöffnet hatte, sei noch alles normal gewesen. Er habe vermutet, dass die beiden seine Hilfe bräuchten. Schließlich habe er für viele seiner Freunde oft die Rolle des Übersetzers übernommen. Im Wohnzimmer soll der Angeklagte dann plötzlich ein Messer gezogen und auf den Geschädigten damit eingestochen haben. Der Geschädigte sei daraufhin stark blutend und in Todesangst aus der Wohnung geflohen und habe bei einem Freund in der Nähe Zuflucht gefunden. Dort wurden dann Notarzt und Polizei verständigt. Bis heute habe er schwer mit dieser Nacht zu kämpfen. Vor allem psychisch leide der Geschädigte noch bis heute massiv unter den Folgen der Tat. Während der Schilderungen des Geschädigten wirkte der Angeklagte die meiste Zeit über emotionslos, hörte fast regungslos zu. Fortgesetzt wird der Prozess am 16. Dezember.
(ac)