Am Amberger Amtsgericht ist heute Beginn der Verhandlung gegen den Unfallfahrer gewesen, der am 26. November 2016 den tödlichen Unfall bei OTV verursacht hatte. Zwei Menschen kamen damals ums Leben. Der Mann hatte während der Fahrt in die Stadt einen epileptischen Anfall gehabt und ist in das OTV-Gebäude gekracht. Bei einer Blutentnahme nach dem Unfall sei ein kleiner Restalkoholgehalt im Blut festgestellt worden. Doch sowohl seine Frau als auch der Angeklagte selbst beteuern, dass dieser keinen Alkohol zu sich genommen habe. Auch nicht am Vorabend des Unfalls.
Vor Gericht gilt es jetzt zu klären, ob der Angeklagte überhaupt am Steuer hätte sitzen dürfen. Ihm wird auf alle Fälle vorgeworfen, dass das Unfallgeschehen vorhersehbar und damit auch vermeidbar gewesen wäre. Er hätte mit einem epileptischen Anfall rechnen müssen. Angeklagt ist er deshalb der fahrlässigen Tötung in 2 Fällen, der fahrlässigen Körperverletzung in 3 Fällen und der fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs.
Das Urteil wird in der kommenden Woche erwartet.
(tb)