Die Stadt Amberg weist in einer Pressemitteilung daraufhin, dass sie weitestgehend keinen Einfluss auf die Coronaregeln hat. Aufgrund der sehr niedrigen Inzidenz wendet sich Oberbürgermeister Michael Cerny aber an den Gesundheitsminister.
Nachdem, ausgehend von den aktuell niedrigen Inzidenzwerten, verstärkt lokale Öffnungsschritte wie beispielsweise die Abschaffung der Maskenpflicht gefordert werden, weist die Stadt Amberg nochmals darauf hin, dass die meisten Regelungen zu Corona in der entsprechenden Verordnung des Freistaates Bayern – aktuell der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen-verordnung in der Version vom 19. Mai 2021 – abschließend geregelt sind.
Die Regelungen und damit auch die Lockerungen gelten als Vorgaben des Freistaates automatisch und sind von der Stadt Amberg nur bekanntzugeben. Inhaltlich hat die Stadt hier keinerlei Einfluss. Lediglich in den Bereichen, die in Paragraf 27 „Weitere Öffnungsschritte“ geregelt sind, kann die Stadt im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Lockerungen erlauben. Davon hat die Stadt in vollem Umfang und zum frühestmöglichen Zeitpunkt Gebrauch gemacht und wird dies auch weiterhin tun.
Die Maskenpflicht gehört aber nicht zu diesen Reglungen. Sie gilt kraft Verordnung völlig unabhängig von den Inzidenzwerten so lange, bis der Freistaat Bayern die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung entsprechend verändert. Die Stadt hat lediglich die Möglichkeit, die Plätze, an denen sie gilt, zu benennen. Dabei hat sie aber ausschließlich auf die Belebtheit der Plätze abzustellen und darf die gesunkenen Infektionszahlen nicht berücksichtigen, erklären die Verantwortlichen in einer Pressemitteilung.
Aus diesem Grund hat sich Oberbürgermeister Michael Cerny an den bayerischen Gesundheitsminister Klaus Holetschek gewandt und darauf verwiesen, dass Amberg – auch wenn sich das natürlich schnell ändern könne – aktuell den niedrigsten Inzidenzwert in ganz Bayern aufweist. Aus diesem Grund seien auch die Akzeptanz und das Verständnis in der Bevölkerung deutlich zurückgegangen.
„Zum einen ist die Ansteckungsgefahr im Freien erwiesenermaßen deutlich geringer, zum anderen ist es selbst auf unseren belebtesten Plätzen möglich, den Mindestabstand zu wahren. Dennoch verbietet uns die Verordnung und die Weisungslage, auf die Benennung der belebten Plätze zu verzichten“, so der Amberger Oberbürgermeister in seinem Schreiben. Er bittet den Gesundheitsminister daher, auch für diese Regelung die 7-Tage-Inzidenz bei den Neuinfektionen zu einem Entscheidungskriterium zu machen und „den Kreisverwaltungsbehörden vor Ort zuzutrauen, hier verantwortungsbewusste Entscheidungen zu treffen“.
(vl)