Do, 29.10.2020 , 17:17 Uhr

Amberg: Stadt überschreitet voraussichtlich morgen Grenzwert 50

Morgen wird die Stadt Amberg wohl den Gernzwert 50 überschreiten. Damit gelten weitere Kontaktbeschränkungen ab Samstag. Das teilte die Stadt heute mit. 

Die Stadt Amberg macht darauf aufmerksam, dass nach Informationen des Staatlichen Gesundheitsamts die Zahl der gemeldeten Corona-Neuinfektionen in Amberg am morgigen Freitag, 30. Oktober, um acht zusätzliche auf insgesamt 191 Fälle ansteigen wird und damit der Sieben-Tage-Inzidenz-Wert voraussichtlich 59,3 beträgt. Damit wird auch in Amberg der Schwellenwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb einer Woche überschritten.

Gemäß der Corona-Ampel des Bayerischen Gesundheitsministeriums bedeutet dies, dass die Stadt Amberg ab morgen auf der Seite des Ministeriums in der Spalte „rot“ gelistet ist und damit ab Samstag, 31. Oktober 2020, die für diese Infektionszahl geltenden Bestimmungen eingehalten werden müssen. Das wiederum bedeutet, dass nur noch maximal fünf Menschen oder zwei Hausstände bei privaten Feiern, Kontakten und im öffentlichen Raum gestattet sind.

Ebenso besteht dort Maskenpflicht, wo sich Menschen länger und in Nähe zueinander aufhalten, unter anderem in öffentlichen Gebäuden, an Arbeitsstätten, in Freizeiteinrichtungen, in Kulturstätten sowie in sämtlichen Schulen und Hochschulen auch am Platz. Außerdem müssen eine Sperrzeit ab 22 Uhr sowie ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen und ein Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen ab 22 Uhr eingehalten werden.

Diese Vorgaben gelten bis zur Einführung der nach den Beschlüssen der Bayerischen Staatsregierung ab 2. November 2020 geltenden weitergehenden, von der Sieben-Tage-Inzidenz unabhängigen Regelungen.

Generell sind die Bürger auch weiterhin dringend dazu aufgerufen, einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen einzuhalten und die Hygieneregeln zu beachten. Weitere Informationen sind unter anderem auf der Internetseite der Stadt Amberg sowie auf der Seite des Gesundheitsministeriums abrufbar.

(vl)

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