Nach der Wahl des Kreistages wird auch der Jugendhilfeausschuss für den Landkreis Amberg-Sulzbach bis 2026 neu gebildet. Hierzu ruft der Landkreis Amberg-Sulzbach interessierte und engagierte Menschen auf, sich als Mitglied des Jugendhilfeausschusses einzubringen. Bewerbungen hierfür sind bis spätestens 14. Mai 2020 an das Kreisjugendamt unter folgender Adresse zu senden:
Landratsamt Amberg-Sulzbach, Kreisjugendamt, Schlossgraben 3, 92224 Amberg
Das entsprechende Bewerbungsformular ist online unter www.amberg-sulzbach.de abrufbar.
Der Jugendhilfeausschuss besteht aus 12 beratenden und 15 stimmberechtigten Mitgliedern einschließlich des Vorsitzenden. Der Kreistag wählt die stimmberechtigten Mitglieder. Dies sind sowohl Kreisräte als auch Männer und Frauen, die in der Jugendhilfe erfahren sind, sowie Mitglieder von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe wie dem Kreisjugendring oder Jugend- und Wohlfahrtsverbände.
Bewerben können sich Menschen, die ihren Wohnsitz, Dienstort oder Arbeitsplatz im Landkreis Amberg-Sulzbach oder in einem angrenzenden Landkreis bzw. der Stadt Amberg haben. Die vorgeschlagenen Menschen müssen zudem Deutsche oder EU-Bürger sein und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Wichtig ist auch, dass sich nur Menschen für die Wahl zur Verfügung stellen, die zur aktiven Mitarbeit im Jugendhilfeausschuss befähigt und bereit sind. Bei der Bewerbung sollte deshalb angegeben werden, über welche Erfahrungen die Bewerber in der Jugendhilfe verfügen.
Für Fragen stehen Mitarbeiter des Jugendamtes telefonisch unter 09621 39-565 zur Verfügung.
(vl)