Mo, 21.12.2020 , 10:19 Uhr

Amberg-Sulzbach: Auch in der Region kostenfreie Corona-Test für Besucher von Altenheimen

Weihnachtsaktion des Bayerischen Roten Kreuzes und weiteren Hilfsorganisationen: Corona-Teststationen für Besucher von Alten- und Pflegeheimen auch während der Feiertage.

Das Bayerische Rote Kreuz wird zusammen mit weiteren Hilfsorganisationen im Rahmen einer Weihnachtsaktion an Heiligabend und an den beiden Weihnachtsfeiertagen Corona-Testungen für Angehörige von pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderung anbieten. Teststationen gibt es am 24., 25. und 26. Dezember sowohl in Amberg als auch in Sulzbach-Rosenberg und Auerbach.

In Auerbach sind am Heiligen Abend und am 1. Weihnachtsfeiertag kostenfreie Corona-Tests beim BRK-Haus (Am Behälterweiher 19) möglich, am 2. Weihnachtsfeiertag bietet der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Tests am Unteren Markt 6 (Marktpassage) an.

Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit sich vom 24.-26. Dezember beim BRK in Sulzbach-Rosenberg (Fahrzeughalle, Krankenhausstr. 20) oder beim BRK in Amberg (Betriebshof, Amselweg 30) testen zu lassen.

Die Testzentren sind jeweils von 9 bis 14 Uhr geöffnet. Eine Anmeldung kann unter www.brk-amberg.de/weihnachtsaktion über ein Online-Tool vorgenommen werden. Laut Bernd Lödel vom BRK-Kreisverband Amberg-Sulzbach stehen den Hilfsorganisationen in der Region rund 8.000 Antigen-Schnelltests zur Verfügung. Diese werden vom Freistaat Bayern kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Landrat Richard Reisinger zeigte sich sehr erfreut über die Möglichkeit kostenfreier Tests in der Region, für die er sich stark gemacht hatte:

Unser Fokus liegt auf den Senioren- und Pflegeeinrichtungen im Landkreis. Wir müssen die Menschen in diesen Einrichtungen einerseits vor dem Coronavirus schützen, wollen aber gleichzeitig auch Sorge tragen, dass die Menschen dort nicht vereinsamen und nicht alleine Weihnachten feiern müssen.

Richard Reisinger, Landrat Amberg-Sulzbach

Gleichzeitig richtete Landrat Richard Reisinger seinen Dank an die freiwilligen Helfer des BRK und des ASB. Auch BRK-Präsident Theo Zellner hatte sich an die Einsatzkräfte gewandt und deren humanitären Einsatz herausgestellt. „Auch Ihr würdet lieber ungestört ruhige Feiertage genießen. Aber Ihr stellt Euch in den Dienst der Menschen, die jetzt unserer Hilfe ganz besonders bedürfen. Ihr rettet Weihnachten für viele Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung im Freistaat Bayern!“, so Zellner.

Ein Besucher am Tag erlaubt
Für Senioren- und Pflegeheime sieht die 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmeverordnung (BayIfSMV) vor, dass jeder Bewohner täglich höchstens von einer Person besucht werden kann. Von den Besuchern muss ein negatives Testergebnis vorgelegt werden. Dabei darf die dem Testergebnis zugrunde liegende Testung bei einem Antigen-Schnelltest nicht älter als 48 Stunden sein.

Vom 25. bis 27. Dezember 2020 erhalten die Testergebnisse je 24 weitere Stunden an Gültigkeit: Antigen-Schnelltests sind 72 Stunden, also 3 Tage gültig.

Die Heimbesucher, die sich im Rahmen dieser Weihnachtsaktion testen lassen möchten, müssen eine Bestätigung vorweisen, dass ihr Angehöriger in einer entsprechenden Alten-, Pflege- oder Behinderteneinrichtung untergebracht ist. Ausreichend hierfür ist eine Bestätigung der jeweiligen Einrichtung, dass ein Besuch eines Pflegebedürftigen geplant ist.

Angebot für Angehörige
Den Einrichtungen wurde hierfür durch die Heimaufsicht am Landratsamt Amberg-Sulzbach ein entsprechendes Formular an die Hand gegeben, das von den Besuchern in den Einrichtungen vor dem Test abgeholt werden kann. Ohne dieses Formular kann kein Antigen-Schnelltest vorgenommen werden.
Nach dem Test erfolgt die Bestätigung des negativen Tests durch das BRK oder den ASB. Bei einem möglichen positiven Test werden direkt vor Ort Infoblätter verteilt, wie sich die getestete Person weiter zu verhalten hat.

Das bayernweite Angebot der Hilfsorganisationen unter Federführung des BRK richtet sich an Angehörige von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung in den verschiedenen Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, in denen Leistungen der Eingliederungshilfe über Tag und Nacht erbracht werden.

(vl)

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