Der Landkreis Amberg-Sulzbach hat erstmals am heutigen Montag, 3. Mai, an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den 7-Tages-Inzidenzwert von 100 unterschritten. Daher treten ab Mittwoch, 5. Mai neue Regeln in Kraft, wie das Landratsamt Amberg-Sulzbach in einer Mitteilung informiert.
Die wichtigste Änderung ist wohl, dass ab diesem Mittwoch an allen Schulen im Landkreis Amberg-Sulzbach wieder Präsenz- bzw. Wechselunterricht angeboten werden kann. Die konkrete Entscheidung, ob Präsenz- oder Wechselunterricht stattfindet, obliegt der jeweiligen Schule. Auch Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen können öffnen, sofern die Betreuung in festen Gruppen erfolgt, also einem eingeschränkten Regelbetrieb entspricht.
Auch Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Angebote der Erwachsenenbildung und vergleichbare Angebote anderer Träger sind in Präsenzform unter Einhaltung des Mindestabstands zulässig.
Die Volkshochschule Amberg-Sulzbach informiert über ihr aktuelles Angebot auf ihrer Homepage unter www.vhs-as.de und setzt sich laut Leiterin Julia Wolfsteiner zudem mit den Kursteilnehmern in Verbindung.
Instrumental- und Gesangsunterricht darf nur als Einzelunterricht in Präsenzform erteilt werden. Dabei ist ein Mindestabstand von zwei Metern durchgehend und zuverlässig einzuhalten. Für das Lehrpersonal gilt zudem eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske, für Schüler gilt FFP2-Maskenpflicht. Diese Pflichten entfallen nur, soweit und solange das aktive Musizieren eine Maskenpflicht nicht zulässt, wie es in der amtlichen Bekanntmachung lautet.
Beim Thema Kontaktbeschränkung sind im Landkreis Amberg-Sulzbach ab Mittwoch Treffen von maximal fünf Personen aus zwei Haushalten möglich. Die zu den zwei Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht.
Die nächtliche Ausgangsbeschränkung entfällt ab Mittwoch.
Zudem ist kontaktfreier Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen, also bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten sowie zusätzlich unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren, möglich.
Einkaufen in Ladengeschäften ist laut Landratsamt per „Click & Meet“, also nach vorheriger Terminvereinbarung für einen fest begrenzten Zeitraum, möglich. Die Vorlage eines negativen Testergebnisses fällt ab Mittwoch weg.
Untersagt sind weiterhin körpernahe Dienstleistungen, eine Ausnahme bilden nur die Frisöre und Fußpfleger. Hier entfällt ebenfalls die Testpflicht.
Und auch für die Gastronomie gibt es neue Regeln. Ab Mittwoch dürfen im Landkreis Amberg-Sulzbach Speisen und Getränke auch nach 22 Uhr abgegeben und geliefert werden.
Alle Regeln, die ab Mittwoch in Kraft treten, sowie die amtliche Bekanntmachung sind online abrufbar.
(vl)