Eine 22-Jährige hat am Montagnachmittag drei laute Schüsse aus dem Hof des Nachbargrundstückes gehört. Als sie deshalb nachsah, hat die 22-Jährige laut Polizeibericht der PI Amberg gesehen, dass ihr Nachbar seinen Hund angeschossen und mit einer Spitzhacke erlegt hatte. Als der Rentner die Zeugin bemerkte, richtete er sein Gewehr auf sie und bedrohte sie: „Ob er sie auch erschießen solle?!“. Die 22-Jährige flüchtete in ihre Wohnung und verständigte die Polizei.
Mit zahlreichen Einsatzkräften der Polizeiinspektion Amberg, der Verkehrspolizei und des Einsatzzuges wurde der Mann am Tatort angetroffen und die Situation schnell und friedlich bereinigt. Den erlegten Spitz hatte er in aller Eile im angrenzenden Wald verscharrt. Den Beamten übergab der Täter ein Luftdruckgewehr und gab an, damit den Hund angeschossen zu haben, der dann in den Wald gelaufen sei. Eine andere Waffe hätte er auch nicht.
Dennoch suchten die Beamten das Gelände ab, fanden die Stelle im Wald und ließen den Hund wieder ausgraben. Der tote Spitz wies deutlich Schussverletzungen auf, die keinesfalls von dem vorgezeigten Luftgewehr stammen konnten, so der Polizeibericht. Deshalb wurde die Staatsanwaltschaft Amberg über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt, die einer Wohnungsdurchsuchung zustimmte.
Bei der Wohnungsdurchsuchung fanden die Beamten die Tatwaffe – ein Kleinkalibergewehr samt Munition, die Spitzhacke und eine Schreckschusspistole. Für das Kleinkalibergewehr besaß der Täter keine Besitzerlaubnis. Die Waffe haben die Beamten zusammen mit der Spitzhacke und der Schreckschusspistole im Rahmen der Beweissicherung und zur weiteren Gefahrenabwehr sichergestellt.
Als Grund für sein Handeln nannte der Täter das mehrmalige Weglaufen des Hundes. Dafür und vor allem für die Bedrohung der Nachbarin wird sich der Täter jetzt vor Gericht verantworten müssen.
(vl)