Der Landkreis Amberg-Sulzbach hat am Wochenende den Grenzwert von 35 überschritten. Somit ist § 24 der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (7. BayIfSMV) seit Sonntag, 25 OKtober 00:00 Uhr in Kraft getreten.
Ein Überblick über die geltenden Regelungen:
• Es wird eine Maskenpflicht dort eingeführt, wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen. Das gilt insbesondere
- auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen, sofern der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann,
- in allen öffentlichen Gebäuden,
- auf Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte (z.B. Fahrstühle, Flure, Kantinen, Eingänge);
gleiches gilt für den Arbeitsplatz, sofern der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann,
- in den Schulen ab der 5. Jahrgangsstufe (keine Grundschulen) und Bildungsstätten auch im Unterricht,
- für Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen sowie
- durchgängig auf Tagungen, Kongressen, Messen und in Kulturstätten (z.B. Kino) auch am Platz.
• Es wird eine Sperrstunde um 23 Uhr in der Gastronomie eingeführt. Zwischen 23 Uhr und 6 Uhr darf an Tankstellen kein Alkohol verkauft werden. Der Konsum von Alkohol auf öffentlichen Plätzen ist verboten.
• Private Feiern (z.B. Hochzeiten, Geburtstage, o.ä.) und Zusammenkünfte in privat genutzen Räumen und auf privat genutzten Grundstücken werden auf zwei Hausstände oder maximal 10 Personen begrenzt.
Für Landrat Richard Reisinger steht die Gesundheit der Menschen an erster Stelle. „Wir müssen die Situation jetzt ernst nehmen, sonst machen wir alles nur schlimmer“, sagt der Landkreischef.
Er will, ähnlich wie im Frühjahr, die Landkreisbevölkerung auch jetzt gut durch die Coronakrise führen und ruft die Amberg-Sulzbacher zu einem sozialen Miteinander auf. „Mit Herz und Verstand müssen wir dem Coronavirus jetzt erneut die Stirn bieten. Jeder von uns kann hier seinen Teil dazu beitragen, die Situation bestmöglich zu meistern“, so Reisinger.
Währenddessen wurde im Landratsamt Amberg-Sulzbach unter Leitung des Landkreischefs der Krisenstab einberufen. Dieser trifft sich von nun an wieder regelmäßig, um die aktuelle Situation zu bewerten und Entscheidungen zu treffen.
Auch mit Bürgermeistern der Landkreisgemeinden steht Landrat Richard Reisinger im Kontakt.
Ob ein Landkreis oder eine Stadt über einem Schwellenwert ist, veröffentlicht das Bayerische Gesundheitsministerium täglich auf seiner Homepage. Ist dies der Fall, treten die Bestimmungen aus der Allgemeinverordnung automatisch am darauffolgenden Tag in Kraft.
Bei Fragen steht nach wie vor die Corona-Hotline der Bayerischen Staatsregierung unter 089 122-220 (Mo-Fr. 8-18 Uhr, Sa. 10-15 Uhr) bereit.
Zudem werden auf den Internetseiten des Bayerischen Innenministeriums www.stmi.bayern.de und des Bayerischen Gesundheitsministeriums www.stmgp.bayern.de die häufigsten Fragen rund um das Coronavirus und die Maßnahmen der Corona-Ampel beantwortet.
(vl)