Trotz verschärfter Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie und der Kontaktbeschränkungen kann Jugendarbeit vor Ort weiter betrieben werden. Paragraph 20 der 8. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmeverordnung (BayIfSMV) macht dies möglich.
„Jugendarbeit gehört zu den außerschulischen Bildungsangeboten und kann vorbehaltlich spezieller Regelungen derzeit durchgeführt werden“, erklärt die kommunale Jugendpflegerin des Landkreises, Claudia Mai. Heißt im Klartext: Kinder und Jugendliche aus mehr als zwei Haushalten können zusammenkommen, sofern sie ein Angebot der Jugendarbeit wahrnehmen und dies auch bei möglichen Kontrollen durch Polizei oder Ordnungsamt belegen können. Dabei gilt wie immer und überall die Abstandsregel und die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, sollte der Mindestabstand nicht zuverlässig eingehalten werden können.
„Neben der Jugendverbandsarbeit stellen Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, die Jugendtreffs und Freizeitstätten sowie die Jugendbildungsstätten unverzichtbare Elemente der Bildungsinfrastruktur für junge Menschen dar. Während der Corona-Zeit sind diese Anlaufstellen wichtiger denn je. Dennoch muss mit Bedacht abgewogen werden, welche Angebote wirklich aufrecht erhalten bleiben müssen. In der Regel gilt: Gesundheit geht vor. Auch Gruppengrößen müssen angepasst werden“, so die kommunale Jugendpflegerin.
Das hierfür benötigte Hygiene- und Schutzkonzept muss für jede Veranstaltung neu erarbeitet werden. Eine Arbeitshilfe, die beständig von den Fachkräften der Kommunalen Jugendarbeit der Stadt und des Landkreises sowie den Jugendringen aktualisiert wird, bietet den Rahmen und dient als Orientierung. Zusätzlich stellen die genannten Träger auf ihren Internetseiten eine Vorlage zur Bescheinigung der Jugendarbeitstätigkeit gegenüber Dritten zur Verfügung.
„Die Jugendarbeit ist pädagogisch extrem wertvoll und notwendig“, so die Fachkräfte. „Jugendliche brauchen einfach den persönlichen Austausch.“ Deshalb begrüßen sie es, dass die Jugendarbeit unter Paragraph 20 der aktuellen BayIfSMV geführt wird und sich Jugendliche unter den beschriebenen Vorgaben – Stand jetzt (20.11.2020) – treffen können.
Die kommunale Jugendpflegerin Claudia Mai will nun mit Polizei und Ordnungsämtern im Amberg-Sulzbacher Land Kontakt aufnehmen, um sie für das Thema sowie die aktuellen Möglichkeiten der Jugendarbeit zu sensibilisieren und darauf hinweisen, den entsprechenden Paragraphen bei möglichen Kontrollen zu berücksichtigen. Darüber hinaus soll auch an alle Träger ein Schreiben verschickt werden, in dem auf die Rechtslage hingewiesen wird und Ansprechpartner der Kommunalen Jugendarbeit des Landkreises Amberg-Sulzbach und der Stadt Amberg oder des Kreisjugendrings aufgeführt sind.
Für Fragen zur Jugendarbeit während der Corona-Pandemie steht für den Landkreis die kommunale Jugendpflegerin Claudia Mai per Mail an info@koja-as.de oder telefonisch unter 09661 52858 zur Verfügung.
(Bild: Archivbild der Überraschungswoche)
(vl)