Berufspendler müssen ab 19. Februar eine Bescheinigung vorlegen, um die Grenze nach Tschechien passieren zu dürfen. Das Innenministerium hat die Frist verlängert. Das Landratsamt Amberg-Sulzbach hat bereits mehr als 320 Ausnahmegenehmigungen erteilt.
Ab Freitag, 19. Februar, dürfen Arbeitnehmer aus Tschechien nur noch mit einer Sondergenehmigung zum Arbeiten nach Deutschland einreisen. Voraussetzung ist, dass sie in einem systemrelevanten Beruf tätig sind. Die Entscheidung darüber müssen die Landratsämter und kreisfreien Städte treffen. Allein beim Landratsamt Amberg-Sulzbach mussten deshalb in kürzester Zeit mehr als 320 Ausnahmegenehmigungen ausgestellt werden.
„Die Frist war sportlich gesetzt“, so Landrat Richard Reisinger, „aber es hat alles geklappt“. Der Landrat richtet seinen Dank vor allem an seine Mitarbeiter aus dem Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten, die einmal mehr hervorragende Arbeit abgeliefert hätten.
Seit Montagmorgen wurden hier auf Hochtouren die einzelnen Anträge Schritt für Schritt abgearbeitet und positiv beschieden oder abgelehnt. Letztendlich wurden laut Landrat von seiner Behörde insgesamt 321 Ausnahmegenehmigungen für systemrelevante Grenzpendler ausgestellt.
Dazu gab es parallel Anfragen von Firmen aus dem Landkreis Amberg-Sulzbach, die Landrat Richard Reisinger in persönlichen Telefonaten mit den Firmenchefs am Dienstag zum Teil selbst beantwortet hat.
Vor wenigen Tagen wurden das Nachbarland Tschechien und das österreichische Bundesland Tirol als Coronavirusvariantengebiete eingestuft. Deshalb gibt es an den Grenzen zu Tschechien und Tirol schärfere Einreisekontrollen. Einreisen dürfen demnach nur noch Menschen mit systemrelevanten Tätigkeiten, beispielsweise Beschäftige im Gesundheitswesen, Betreuungspersonal für Kinder und ältere Menschen oder Beschäftigte in der Lebensmittelbranche. Zudem muss ein negativer Coronatest vorliegen. Personen, die die genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, werden an der Grenze zurückgewiesen.
(vl)