Vergangenen Samstag wurde die Allgemeinverfügung des Freistaats Bayern mit den Vorgaben für eine teilweise Wiederaufnahme des Regulärbetriebs veröffentlicht. Diese Allgemeinverfügung sieht vor, dass alle Kliniken auch in den nächsten Monaten 30 % der Kapazitäten für Intensivbehandlung und 25% auf Normalstationen für Covid-19-Fälle vorhalten müssen. Ausnahmen hiervon sind nur mit Genehmigung der Regierung der Oberpfalz und des Bayerischen Gesundheitsministeriums möglich, wobei auch bei Ausnahmegenehmigungen Mindestvorhaltungen vorgeschrieben sind. Daher werden die Kapazitäten für den „Normalbetrieb“ auch in den nächsten Monaten eingeschränkt bleiben, so dass nicht alle Operationen ganz normal stattfinden können.
Es ist keine Rückkehr zur Normalität und das müssen wir uns alle vor Augen halten. Wir können die Pandemie nur weiterhin beherrschen, wenn wir alle Hygieneregeln und Abstandsregeln strikt einhalten. Dass wir bisher so gut durch die Pandemie gekommen sind, ist nicht zuletzt dem Engagement unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verdanken. Das möchte ich an dieser Stelle besonders betonen.
(Manfred Wendl, Vorstand Klinikum St. Marien Amberg)
(Bild- und Textquelle: Pressemitteilung Klinikum St. Marien)