Urteil im Bombenlegerprozess gefallen:
Michael S. ist zu 5 Jahren und 8 Monaten Haft verurteilt worden. Zudem ist eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet worden. Marcel S. ist zu einer Jugendstrafe auf Bewährung für 1 Jahr und 3 Monate verurteilt worden. Neben der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt muss er noch zusätzlich 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.
Vor der Urteilsverkündung plädierten die beiden Verteidiger vom Michael S. auf 4 Jahre 6 Monate. Bei Marcel S. plädierte der Verteidiger auf eine Jugendstrafe und eine Entziehungstherapie. Für beide sei eine Entziehungstherapie wichtig, um eine Chance zu haben, auf den „richtigen Weg“ zu kommen.
Rückblick
Es war wohl im Februar 2019, als die Bombe vor der Polizeiinspektion Burglengenfeld explodieren sollte. Es war eine Rohrbombe, die auch mit Quecksilber gefüllt war. Bei einer Explosion wäre es für Menschen gefährlich geworden. Die Menge liege im toxischen Bereich, wie ein Gutachter heute bestätigte.
Marcel S. sollte die Bombe zur Explosion bringen. Nach eigenen Angaben machte er dies aber nicht, aus Angst, dass Menschen dadurch zu Schaden kommen. In einem weiteren Gutachten ging es um den Drogenkonsum von Marcel S. Es bestehe eine ausgeprägte Suchtstruktur. Die Sucht will er aber in den Griff bekommen.
Michael S. verschlug es nach der nicht ausgeführten Tat von Burglengenfeld nach Mallorca. In der Finca einer Freundin wurde er letztendlich von der GUARDIA CIVIL festgenommen und dann auch nach Deutschland ausgeliefert. Auch er habe eine ausgeprägte Suchtstruktur. Ohne diese wäre er wahrscheinlich auch nicht kriminell geworden, so der Gutachter. Die Entziehungstherapie ist also eine Chance für ihn. (tb)