Schuldig in zwei Fällen der vorsätzlichen Brandstiftung, schuldig in fünf Fällen der Sachbeschädigung, einmal in Tateinheit mit fahrlässiger Brandstiftung. Macht in Summe eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Zudem wurde die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet.
So lautet das Urteil, welches heute vor dem Landgericht Amberg im Prozess gegen einen 54-jährigen Amberger gesprochen wurde.
Besonders schwer wog laut Gericht die Brandstiftung vom frühen Morgen des 01. April 2020. Gegen 02:05 Uhr setzte der Angeklagte einen Reifenstapel auf dem Gelände des KFZ-Gewerbebetriebs WE-Design in Brand. Dabei brannte das gesamte Gebäude aus, wobei ein Sachschaden von über einer halben Million Euro entstand. Bereits in der Nacht zuvor habe er auf dem Gelände ein Feuer gelegt, bei dem ein Foodtruck-Anhänger vollständig ausbrannte.
Deshalb liege laut Gericht hier eine vorsätzliche Brandstiftung vor. Dass das Gebäude in Brand gerät, habe der Angeklagte in diesem Fall billigend in Kauf genommen und hätte damit rechnen müssen, so das Gericht.
Strafmildernd habe sich das frühe Geständnis und die Kooperation des Angeklagten ausgewirkt. Zudem müsse auch berücksichtigt werden, dass der 54-Jährige in einer schweren Lebenskrise steckte, alkohol- und drogenabhängig gewesen sei. Die Taten habe er alle im Rauschzustand begangen. Deshalb sei auch besagte Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet worden.
Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft verzichteten auf Rechtsmittel – das Urteil ist damit rechtskräftig.
(ac)