Ab Samstag treten in der Stadt weitere Lockerungen in Kraft. An manchen Bereichen wurde die Maskenpflicht und das Alkoholkonsumverbot allerdings verlängert.
In der Stadt Amberg ist die 7-Tage-Inzidenz weiter rückläufig. Dabei wurde der Schwellenwert von 50 mit 49,75 am Sonntag, 16. Mai, mit jeweils 45 am Montag und Dienstag, mit 37,9 am Mittwoch und nur noch 19 am Donnerstag fünf Tage in Folge unterschritten.
Änderungen durch die Inzidenzwertunterschreitung ab 22. Mai
Da die Inzidenzwerte in der Stadt Amberg wie vorgeschrieben die Zahl 50 an insgesamt fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten haben, sind ab dem siebten Tag und damit ab Samstag, 22. Mai, weitere Lockerungen möglich. So dürfen dann unter anderem die Ladengeschäfte ohne vorherige Terminvergabe und Kontaktdatenerfassung besucht werden. Das Vorhandensein eines Hygienekonzepts, der Mindestabstand, die Personenbeschränkung auf zehn Quadratmeter je Kunde für die ersten 800 Quadratmeter sowie auf zwanzig Quadratmeter für den diesen Wert übersteigenden Teil der Verkaufsfläche und die FFP2-Maskenpflicht haben aber auch weiterhin Gültigkeit.
Neben den Schulen, die bereits jetzt in den Präsenz- oder Wechselunterricht gegangen sind, können dann auch Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, die Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen wieder normal öffnen. Ebenso dürfen Museen und Ausstellungen ohne vorherige Terminbuchung und Kontaktdatenerhebung besucht werden. Nachdem die weitere Entwicklung stabil und sogar rückläufig erscheint, kann die Stadt Amberg im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege auch für die Außengastronomie, Theater, Konzert– und Opernhäuser sowie Kinos eine Allgemeinverfügung erlassen, die ebenfalls am Samstag, 22. Mai, in Kraft tritt.
Für diese Einrichtungen entfallen dann die Testpflicht und die Erhebung der Kontaktdaten, wobei in der Außengastronomie aber nach wie vor nur zwei Haushalte mit maximal fünf Personen zuzüglich Kinder unter 14 Jahren und vollständig Geimpfte und Genesene an einem Tisch sitzen dürfen. Die Hygienekonzepte sind dabei weiterhin einzuhalten und die Innengastronomie bleibt geschlossen. Ab einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von unter 35 kann dann eine neuerliche Bekanntmachung mit weitreichenderen Erleichterungen erfolgen. So wären dann Kontakte von drei Haushalten mit maximal zehn Personen sowie zusätzlich Kindern unter 14, Genesenen und vollständig Geimpften erlaubt.
Lockerungen ab 21. Mai
Darüber hinaus treten aufgrund der Kabinettsbeschlüsse vom 10. und 18. Mai 2021 bereits ab 21. Mai und damit noch einen Tag zuvor weitere Lockerungen in Kraft, die aber ebenfalls an jeweils stabile 7-Tage-Inzidenzen gebunden sind. Demnach sind ab Freitag Übernachtungsangebote zulässig und die Nutzung von Wohnmobilstellplätzen wieder erlaubt. Dort sind dann auch eine gastronomische Nutzung in Innenräumen und Wellnessangebote gestattet, vorausgesetzt, dass bei Anreise sowie alle weitere 48 Stunden ein negatives Testergebnis vorgelegt wird.
Aufgrund der Inzidenzwertunterschreitung von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner fällt diese Testpflicht in der Stadt Amberg ab dem 22. Mai aber bereits wieder weg. Auch sind ab kommendem Freitag mit Testpflicht, ab Samstag dann ohne vorherigen Test bei Kultur- und Sportveranstaltungen im Freien mit maximal 250 Zuschauern zugelassen. Voraussetzung ist in diesem Fall, dass ihnen feste Sitzplätze zugewiesen werden können. Auch Freibäder dürfen dann für Gäste nach vorheriger Terminvereinbarung wieder öffnen, wenn ein Rahmenhygienekonzept vorliegt – am Freitag mit, ab Samstag aufgrund der 7-Tage-Inzidenz unter 50 dann ohne Test.
Letzteres gilt auch für kontaktfreien Sport im Innenbereich, für Kontaktsport unter freiem Himmel, der nun auch für Gruppen von bis zu 25 Personen erlaubt ist, sowie für Fitnessstudios, die unter Beachtung der Hygienemaßnahmen wieder öffnen dürfen. Bereits ab einer Inzidenz von unter 100 dürfen auch Laien- und Amateurensembles im Kulturbereich ihren Probebetrieb wieder aufnehmen. Auch touristische Bus- oder Bahnreisen sowie Stadtführungen und ähnliches können wieder im Freien stattfinden. In diesen Fällen ist kein Testnachweis erforderlich.
Verlängerung von Maskenpflicht und Alkoholkonsumverbot
Andererseits werden diese Erleichterungen jedoch auch dazu führen, dass das Besucheraufkommen im Kernbereich der Fußgängerzone, in dem sich eine Vielzahl von Einzelhandelsgeschäften und Außengastronomie befindet, erheblich ansteigt – zumal auch Gäste aus anderen Regionen zu erwarten sind, in denen sich die Inzidenzzahlen weniger positiv gestalten. Aus diesem Grund müssen die auch nach der aktuellen Version der 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für stärker frequentierte Areale vorgegebene Maskenpflicht sowie das Alkoholkonsumverbot in einigen Bereichen verlängert werden.
So sind in der Georgenstraße, auf dem Roßmarkt und dem Marktplatz, in der kleinen und großen Rathausstraße, in der Bahnhofstraße, am Multifunktionsplatz, am zentralen Busbahnhof und in einigen Bereichen der Marienstraße auch weiterhin Masken zu tragen und es ist außerhalb genehmigter Freischankflächen kein Alkoholkonsum erlaubt. Allerdings ist in begrenztem Umfang eine Reduzierung dieser Bereiche möglich, so dass diese Regelungen auf dem Malteserplatz, dem Paradiesplatz, in der Viehmarktgasse und auf dem Viehmarkt, auf dem Schrannenplatz, in der Weinstraße, auf dem Eichenforstplatz und am Ölberg sowie auf dem Salzstadelplatz ab Samstag, 22. Mai, entfallen.
Regelungen ab 7. Juni
Ab dem 7. Juni und damit nach den Pfingstferien findet im Falle einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 an allen Schularten und für alle Jahrgangsstufen wieder regulärer Präsenzunterricht statt. Ein Mindestabstand ist dann nicht mehr vorgegeben. Schüler ab der Jahrgangsstufe fünf müssen jedoch auf dem gesamten Schulgelände und damit auch im Unterrichtsraum eine medizinische Gesichtsmaske tragen. Zudem wird die 7-Tage-Inzidenz für die Schließung von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung ab 7. Juni einheitlich auf 165 festgelegt, für die Vorschulkindbetreuung gilt dies bereits ab 25. Mai.
Um flankierend zu den Lockerungen im Bereich der Kindertagesbetreuung einen möglichst sicheren Kita-Betrieb zu gewährleisten, wird die bayerische Teststrategie nach der kürzlich erfolgten Zulassung von Antigen-Selbsttests speziell für kleinere Kinder unter sechs Jahren entsprechend erweitert. Kinderbetreuungseinrichtungen, Heilpädagogische Tagesstätten und Schulvorbereitende Einrichtungen haben dann die Pflicht, für die Kinder zweimal wöchentlich freiwillige Selbsttests anzubieten.
(vl)