1000 Euro jährlich für Pflegebedürftige – das verspricht das neue bayerische Landespflegegeld. Doch wie funktioniert das genau?
Es gibt zwei Voraussetzungen, die Pflegebedürftige anspruchsberechtigt machen: Zum einen muss mindestens Pflegegrad zwei bescheinigt worden sein. Zweitens muss der Hauptwohnsitz des Pflegebedürftigen in Bayern liegen.
Es macht keinen Unterschied, ob der Pflegebedürftige in einem Heim oder Zuhause versorgt wird. Auch das Alter spielt keine Rolle: Die Sozialleistung kann auch für pflegebedürftige Kinder beantragt werden.
Auf Hartz IV wird das Landespflegegeld nicht angerechnet.
Antragsformulare finden Sie in vielen Finanz- und Landratsämter soie online unter landespflegegeld.bayern.de. Der Antrag muss nur einmalig gestellt und nicht jedes Jahr erneut eingereicht werden. Rückwirkend lässt sich das Landespflegegeld allerdings nicht beantragen: Für das laufende Pflegejahr müssen Anträge also bis 31. Dezember 2018 bei der Pflegegeldstelle in München eingeschickt werden.
Bei weiteren Fragen finden Sie auch bei Beraterin Birgit Hübner von der Fachstelle für pflegende Angehörige Amberg Hilfe: Die Sprechstunden sind montags, dienstags, donnerstags und freitags zu unterschiedlichen Uhrzeiten.
(az)